Die unionsgeführte Mehrheit im Finanzausschuss des
Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch im Rahmen des
SEPA-Begleitgesetzes auch neue Regelungen für die deutsche
Versicherungsbranche beschlossen. Mit den Regelungen wird die
Risikotragfähigkeit der Lebensversicherungs-Unternehmen gestärkt und
das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Unisex-Tarifen
umgesetzt. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige
Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
„Mit den beschlossenen Maßnahmen geben wir den
Lebensversicherern die notwendige Flexibilität, die Gesamtleistungen
an die Versicherten im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu stabilisieren.
Außerdem setzen wir das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu
Unisex-Tarifen um. Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen die
Versicherungsunternehmen bei Prämien und Leistungen ausnahmslos nicht
mehr zwischen Männern und Frauen differenzieren.
Im Bereich der Lebensversicherung sollen angesichts der
anhaltenden Niedrigzinsphase in zwei Bereichen noch in diesem Jahr
Änderungen erfolgen: Zum einen wird sichergestellt, dass
Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen, die das
Versicherungsunternehmen zur Sicherstellung der Garantien an die
Versicherungsnehmer erworben hat und weiter benötigt, bei sinkenden
Kapitalmarktzinsen im Unternehmen verbleiben können. Zum anderen wird
die bisherige Trennung der Überschussbeteiligung von vor und nach
1994 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen aufgehoben. Damit
wird die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungs-Unternehmen
gestärkt.“
Hintergrund:
Mit der 10. Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) soll
die Solvency II-Richtlinie, mit der das europäische
Versicherungsrecht reformiert wird, in deutsches Recht umgesetzt
werden. Mit einer Verabschiedung der Regelungen auf europäischer
Ebene ist in diesem Jahr jedoch nicht mehr zu rechnen. Daher wurden
einige Regelungen, die die 10. Novelle des
Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) enthält und die noch in diesem
Jahr in Kraft treten müssen, aus der 10. VAG-Novelle herausgelöst und
an das SEPA-Begleitgesetz angehängt. Die heute im Finanzausschuss
verabschiedeten Regelungen betreffen die folgenden Bereiche:
– Unisex-Tarife: Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil
vom 1. März 2011 entschieden, dass ab dem 21. Dezember 2012 bei
Versicherungsprämien und Versicherungsleistungen ausnahmslos
nicht mehr zwischen Männern und Frauen differenziert werden
darf. Dies macht eine Änderung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) spätestens zum 21. Dezember 2012
erforderlich.
– Risikotragfähigkeit der Lebensversicherung: Betreffend die
Lebensversicherung sollten angesichts der anhaltenden
Niedrigzinsphase in zwei Bereichen noch in diesem Jahr
Änderungen erfolgen:
a) Bewertungsreserven: Die Beteiligung der Versicherten an den
Bewertungsreserven kann insbesondere bei sinkenden
Kapitalmarktzinsen die Stabilität der Versicherungsunternehmen
gefährden. Bei dieser Kapitalmarktsituation entstehen
Bewertungsreserven auch auf Kapitalanlagen in festverzinsliche
Wertpapiere, die das Versicherungsunternehmen zur
Sicherstellung der Garantien der Versicherungsnehmer erworben
hat und weiter benötigt. Mit der Neuregelung wird
sichergestellt, dass Bewertungsreserven auf diese
Kapitalanlagen, in einem Umfang, der die Erfüllbarkeit der
Verpflichtungen gegenüber den Versicherten sicherstellt, bei
sinkenden Kapitalmarktzinsen im Unternehmen verbleiben können.
Die hälftige Beteiligung der Versicherten an den
Bewertungsreserven auf Aktien und Immobilien bleibt unberührt.
b) Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB): Im Jahr 1994
wurde in Deutschland die vorherige Genehmigung der Bedingungen
und Tarife in der Lebensversicherung abgeschafft. Dadurch kam
es zu einer Trennung der Versicherungsverträge in einen
Altbestand (Vertragsschluss bis 1994) und einen Neubestand. Die
Überschussbeteiligung dieser Verträge verläuft bisher getrennt.
Aufgrund der Entwicklung der Kapitalanlagen entwickeln sich die
Bestände unterschiedlich. Mit den heute verabschiedeten
Regelungen wird die bisherige Trennung der
Überschussbeteiligung von Neu- und Altbestand aufgehoben. Damit
werden die Leistungen an die Versicherten stabilisiert und die
Risikotragfähigkeit des Gesamtunternehmens gestärkt.
Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 8. November
2012 vorgesehen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 14. Dezember 2012 mit
dem Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat
nicht zustimmungspflichtig.
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