Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien

Neben einer Erhöhung der Auszahlungsquote des KfW-Förderprogramms „Erneuerbare Energien“ von bisher 96% auf jetzt 100% zum 01. April 2011 hat auch das Bundes-ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) überarbeitet. Die neuen Richtlinien sind am 15. März 2011 in Kraft getreten.
Die Förderung von Wärmenetzen, der Tiefengeothermie, großer Wärmespeicher sowie von Biogasaufbereitungsanlagen wurde überarbeitet. Neu hinzugekommen ist die Förderung „großer effizienter Wärmepumpen“.
Darüber hinaus können Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe als Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien als AGVO-Umweltschutzbeihilfe für Erneuerbare Energien gefördert werden, auch wenn die erzeugte Wärme ausschließlich in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder in der Forstwirtschaft genutzt wird.
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