Frankfurter Rundschau: Zur Entschidung des Bundesverfassungsgerichtes zum juristischen Deal:

Wenn aber Gericht, Staatsanwaltschaft und
Verteidigung zusammenwirken, um eine gesetzwidrige Absprache zu
treffen, dann ist das zwar ebenfalls rechtswidrig, aber der
Geschädigte – das Gesetz – wird nie und nimmer seine
Rechtsverletzung beklagen können. Denn wenn sich Gericht,
Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegen das Gesetz verbünden und
niemand – in einer Revision – auf seiner Beachtung besteht, dann ist
es schutz- und wehrlos. Das ist die Zukunft des Strafverfahrens: Der
Deal ersetzt die Suche nach der Wahrheit. Mal zulässig, mal
rechtswidrig, aber immer beseelt vom Geist des Kaufmanns.

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