Die Entwicklung des kirchlichen Frauenwahlrechts
steht im Mittelpunkt des 2. Ergänzungsbandes zum „Atlas zur
Gleichstellung von Frauen und Männern in der evangelischen Kirche in
Deutschland“. Die Veröffentlichung will einen ersten Überblick über
die Einführung des Frauenwahlrechts in den evangelischen
Landeskirchen ab 1919 geben. Herausgeberinnen sind das Studienzentrum
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Genderfragen und
die Konferenz der Genderreferate und Gleichstellungsstellen in den
Gliedkirchen der EKD.
Heute gelte es als Merkmal der evangelischen Kirche, dass in ihr
die Geschlechter gleichberechtigt seien, schreibt die Präses der
EKD-Synode, Irmgard Schwaetzer, in einem Grußwort für den
Ergänzungsband. „Wie lang allerdings der Weg bis zur rechtlichen
Gleichstellung in der Kirche war und wie stark die Widerstände waren,
gegen die Frauen (und Männer) ankämpfen mussten, ist im kirchlichen
Bewusstsein nicht hinreichend präsent“, erklärte Schwaetzer. Um das
Frauenwahlrecht in der evangelischen Kirche sei lange und intensiv
gestritten worden.
Die neue Publikation gibt zunächst einen historischen Abriss über
die Debatte um das kirchliche Frauenwahlrecht während des
Kaiserreiches, die von kirchlichen wie weltlichen Frauenvereinen
angestoßen wurde. Die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts
für Frauen zu den Gemeindeleitungen und Synoden begann erst nach dem
Ende der Monarchie mit der Trennung von Kirche und Staat: Wie der
Band dokumentiert, gaben sich die allermeisten Landeskirchen ab 1919
eigene Kirchenverfassungen, die das Frauenwahlrecht vorsahen. Die
aufgrund dessen bis 1932 in die Landessynoden gewählten Frauen werden
namentlich aufgeführt.
Die Tabellen, Diagramme und Karten des Atlasses zeigen zugleich,
dass erst in den 1960er Jahren überall in der EKD Frauen auch in die
Landessynoden wählbar waren. Informiert wird außerdem über die
Entwicklung der Frauenanteile in den Kirchenparlamenten von 1945 bis
in die aktuelle Wahlperiode. Die Frauen, die bisher in den
Landeskirchen, der EKD sowie (bis 1991) im Bund der Evangelischen
Kirchen in der DDR zu Vorsitzenden der Synoden gewählt wurden, stellt
der Band auch im Bild vor.
Während die Geschichte des politischen Frauenwahlrechts anlässlich
des jüngst begangenen 100. Jahrestages seiner Einführung erneut ins
öffentliche Bewusst-sein gehoben wurde, sei die Entwicklung des
Frauenwahlrechts in der evangelischen Kirche bisher nicht
wissenschaftlich aufgearbeitet worden, erklären die Herausgeberinnen
des Ergänzungsbandes. Dieser solle auch dazu anregen, die Geschichte
der Gleichstellung beim kirchlichen Wahlrecht weiter zu erforschen.
Hinweise: Der Band steht zum Download bereit unter
https://www.gender-ekd.de/publikationen.html. Gedruckte Exemplare
können im Studienzentrum für Genderfragen unter info@sfg.ekd.de
bestellt werden. Rückfragen bitte an Antje Buche, Studienzentrum der
EKD für Genderfragen, Tel. 0511/554741-39.
Hannover, 16. Januar 2019
Pressestelle der EKD
Annika Lukas
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Carsten Splitt
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