Freie Presse (Chemnitz): Von der Leyen will mehr Mindestlöhne

Wenige Wochen vor der Öffnung des deutschen
Arbeitsmarktes für Bewerber aus den östlichen EU-Staaten hat sich
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für eine
Einführung weiterer Mindestlöhne ausgesprochen. „Ich bin der Meinung,
dass wir noch in einigen weiteren Branchen Mindestlöhne brauchen“,
sagte von der Leyen der in Chemnitz erscheinenden „Freien Presse“
(Montagausgabe). Die Ministerin geht davon aus, dass es dabei –
anders als in der Vergangenheit – keinen Widerstand mehr vom
Koalitionspartner FDP gibt. Erfreulich sei auch, dass beim
Koalitionspartner nun „starke Kräfte da sind, die auch das soziale
Profil der Liberalen verbreitern möchten“, betonte von der Leyen in
Bezug auf den designierten FDP-Chef Philipp Rösler.

Mit Blick auf die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit, die zum
1. Mai in Kraft tritt, sprach sich von der Leyen für Mindestlöhne in
Wirtschaftszweigen mit geringem tariflichen Organisationsgrad aus.
Hier könne der Staat im Falle von sozialen Verwerfungen selbst aktiv
werden und per Gesetz eine Lohnuntergrenze festgelegen. Eine
einheitliche gesetzliche Regelung lehnte von der Leyen erneut ab. Sie
sie „eine Verfechterin der Branchenmindestlöhne“. Ab Mai ist zunächst
die Einführung eines Mindestlohns in der Leiharbeit vorgesehen.
Dieser werde aber erst mehrere Wochen nach Inkrafttreten der
Arbeitnehmerfreizügigkeit wirksam, so die Ministerin. Es werde eine
Übergangszeit von vier bis sechs Wochen geben. Dies hänge mit einigen
rechtlichen Regularien und Fristen zusammen. In dieser Zeit gelten
laut von der Leyen die Tarifverträge für die Zeitarbeit
beziehungsweise das Lohnniveau der Stammbelegschaft.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte hingegen, bislang
sei die Arbeitnehmerfreizügigkeit weder sozial noch gerecht
umgesetzt. Der Mindestlohn in der Leiharbeit sei nur ein erster
Schritt, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der „Freien
Presse“. Die Sorge, dass es zu Lohndumping komme, sei berechtigt.
Nötig sei ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. „Ansonsten
sonst fallen die Beschäftigten in Branchen ohne Tarifbindung und
Mindestlöhne durch den Rost“, warnte Buntenbach. Überdies müsse es
stärker kontrolliert werden, ob Firmen die Mindestlöhne auch zahlten.

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