Im Wirbel um den Atomausstieg geht fast unter,
was die Bundesregierung gestern noch auf den Weg gebracht hat: ein
ganzes Paket mit weiteren Gesetzen zur Energiewende, von denen das
wichtigste die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist.
Schließlich müssen regenerative Stromquellen noch entschlossener
ausgebaut werden, wenn der letzte Reaktor schon in elf Jahren vom
Netz geht. Doch bietet Umweltminister Norbert Röttgen hier allen
großen Worten vom „Meilenstein“ und „gesellschaftlichem
Pilotprojekt“ zum Trotz durchaus Angriffsflächen für Kritik. So
handelt er halbherzig, weil er es bei dem schon vor der Atomwende
angepeilten Ziel belässt, bis 2020 nur 35 Prozent des Stromverbrauchs
durch erneuerbare Quellen decken zu wollen. Mit guten Gründen fordert
die Opposition hier eine ambitioniertere Marke von 40 Prozent. Denn
je weniger Atomstrom im nächsten Jahrzehnt durch Kohlestrom aus
neuen, konventionellen Kraftwerken ersetzt werden muss, desto besser
ist es für die Umwelt. Daher passen zur schwarz-gelben Energiewende
auch nicht die Einschnitte bei der Förderung von Windkraftanlagen an
Land. Zwar ist es richtig, dass auch die Produzenten von Strom aus
erneuerbaren Quellen langfristig ohne Subventionen auskommen sollten.
Auch fällt die Kürzung auf Druck der Bundesländer etwas geringer aus
als geplant. Doch es ist falsch, dass Röttgen gerade jetzt überhaupt
die Fördergelder für ausgerechnet den Zweig der Ökostromproduktion
zurückfährt, dessen Ausbau besonders wichtig ist und raschen Erfolg
verspricht.
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