Geplante KWK-Novelle ist unzureichend

Die Novelle des
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) greift zu kurz. Diese
Auffassung teilen Gelsenwasser, Thüga und Trianel. Die
Geschäftsführer der Unternehmen fordern den Gesetzgeber auf, die
Novelle im Bereich Mikro-BHKW für Ein- und Zweifamilienhäuser
nachzubessern. „Dies ist möglich, ohne die auf 750 Millionen Euro
gedeckelte KWK-Umlage auch nur um einen einzigen Cent zu erhöhen“,
erläutert Sven Becker, Sprecher der Geschäftsführung der Trianel
GmbH.

Die Verabschiedung der KWK-G-Novelle ist in dieser Woche Thema im
Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Wenn die Novelle wie vorgelegt
verabschiedet wird, so Thüga-Vorstand Dr. Gerhard Holtmeier, werde
„eine große Chance für eine nachhaltige dezentrale Energieerzeugung
vertan.“ Konkret fordern die Unternehmen die Einführung einer
Förderklasse „Mikro-BHKW“, die für Ein- und Zweifamilienhäuser
geeignet ist. Im aktuellen Gesetzesentwurf werden Mikroanlagen von 1
bis 3 kW elektrischer Leistung genauso gefördert wie Anlagen bis 50
kWel, die ausreichen, ein großes Mehrfamilienhaus mit Strom und Wärme
zu versorgen.

Henning R. Deters, Vorstandsvorsitzender der Gelsenwasser AG: „In
Deutschland gibt es 18 Millionen Heizungsanlagen, 60 Prozent der
Wohnfläche befinden sich in Ein- und Zweifamilienhäusern, dieses
Potenzial brauchen wir für das Gelingen der Energiewende.“

Konkret wollen die Unternehmen eine zeitlich begrenzte zusätzliche
„Anschubfinanzierung“ für Kleinstanlagen erreichen. Um Kleinstanlagen
wirtschaftlich zu machen, so die drei Unternehmensvertreter, müsse
die Förderung für Mikro-KWK von bisher 5,11 Cent/kWh auf 9,61
Cent/kWh erhöht werden. Die Unternehmen rechnen bezogen auf eine
1-kW-Anlage und eine Betriebsdauer von 3.000 Stunden pro Jahr mit
einem Mehraufwand von 135 Euro. Die Förderungsdauer solle maximal
zehn Jahre betragen.

Gelsenwasser, Thüga und Trianel schlagen vor, ein „100.000 Anlagen
Programm“ zu initiieren. Dies sei mit einem jährlichen Anteil von
weniger als 2 Prozent des KWK-Umlagedeckels möglich. Konkret gehen
die Unternehmen von einer Jahressumme von 13,5 Millionen Euro aus.

Mini- und Mikro-BHKW zeichnen sich dadurch aus, dass sie Wärme und
Strom am Ort des Verbrauchs zur Verfügung stellen. Diese KWK-Anlagen
verfügen über eine Gesamteffizienz im Bereich von 85 bis 95 Prozent.
Mit ihnen kann dort, wo kein Fernwärmenetz, aber ein Gasnetz
vorhanden ist, in den Heizungskellern die Effizienztechnologie
Kraft-Wärme-Kopplung etabliert werden. Zudem können die BHKW
perspektivisch über eine virtuelle Vernetzung zur
Versorgungssicherheit beitragen.

Pressekontakt:
Felix A. Wirtz, Heidrun Becker
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