Gesetz gegen den Fachkräftemangel in der Altenpflege beschlossen bpa begrüßt Ausbildungsverkürzung und vollständige Förderung der Umschulungen

Sperrfrist: 21.02.2013 21:40
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Sperrfrist: Beginn der heutigen (21. Februar 2013) Debatte zum
Gesetz im Bundestag

„Endlich ein konkreter Schritt gegen den Fachkräftemangel in der
Altenpflege“, mit diesen Worten begrüßt der Präsident des
Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd
Meurer, das heute vom Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossene
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der
Altenpflege.

Das Gesetz setzt wichtige Vorhaben der Ausbildungs- und
Qualifizierungsoffensive Altenpflege um, die im Dezember letzten
Jahres unterzeichnet worden war. An der Offensive haben sich neben
dem bpa die Bundesregierung, die Bundesländer, die Bundesagentur für
Arbeit und weitere Verbände beteiligt.

„Seit vielen Jahren weisen wir auf den Fachkräftemangel in der
Altenpflege hin. Mit der Ausbildungsoffensive haben die Beteiligten
die Weichen gestellt – jetzt gibt es endlich konkrete Maßnahmen, um
die notwendigen Pflegefachkräfte zu gewinnen. Das ist eine gute
Nachricht für die pflegebedürftigen Menschen, die Pflegeeinrichtungen
und die hoch motivierten Arbeitnehmer, die sich umschulen oder
qualifizieren lassen wollen“, betont Bernd Meurer.

Das Gesetz sieht u.a. vor, dass die Altenpflegeausbildung für
staatlich anerkannte Pflegehelfer und Pflegehilfskräfte mit
zweijähriger Berufserfahrung und Eignung auf bis zu zwei Jahre
verkürzt wird. Aber auch anderen Berufsgruppen wie beispielsweise den
Heilerziehungspflegern wird eine Ausbildungsverkürzung aufgrund von
bereits absolvierten Ausbildungsinhalten ermöglicht.

„Wir begrüßen den Gesetzesentwurf ausdrücklich. Denn endlich wird
die Berufserfahrung anerkannt und Pflegekräften sowie Alten- und
Krankenpflegehelfern mit zweijähriger Berufserfahrung die Möglichkeit
einer verkürzten Ausbildung eingeräumt“, so der bpa-Präsident. Bisher
war insbesondere diesen Berufsgruppen, aber beispielsweise auch den
Heilerziehungspflegern, die regelhafte Verkürzung der Ausbildung
versagt.

An den Ausbildungsanforderungen ändert die Verkürzung nichts. Die
Ausbildungsinhalte und die Abschlussprüfung bleiben gleich. Die
Ausbildungsverkürzung bietet damit die Chance, durch Qualifizierung
neue Fachkräfte zu gewinnen. Davon profitieren alle: die
Pflegeeinrichtungen, die Mitarbeiter, die arbeitsuchenden
Pflegehelfer und die qualifizierungswilligen Pflegekräfte.

Ferner fördert die Bundesagentur für Arbeit die Umschulung zur
Pflegefachkraft wieder vollständig für drei Jahre. „Wir sind sehr
erfreut, dass damit eine zentrale Forderung des bpa umgesetzt wird“,
sagt Bernd Meurer.

Pressekontakt:
Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030-30878860