Für fast 60 Prozent der Online-Händler bedeutet die
Umsetzung einer geplanten Regelung zum Schutz der Verbraucher vor
Kostenfallen im Internet einen zusätzlichen finanziellen Aufwand. Das
ist das Ergebnis einer von Trusted Shops und dem Deutschen Industrie-
und Handelskammertag (DIHK) durchgeführten Umfrage unter mehr als 300
Shopbetreibern. Die Umfrage wurde im Auftrag des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie (BMWi) durchgeführt.
Die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Regelung, die auch
in die neue EU-Richtlinie zu Verbraucherrechten übernommen werden
soll, sieht vor, dass ein Verbraucher bei einer Internet-Bestellung
ausdrücklich bestätigen muss, dass er korrekt über sämtliche Kosten
und weitere Punkte informiert worden ist. Erst dann soll er seinen
Online-Kauf durch den Klick auf den Bestell-Button abschließen können
(sog. „Doppelklick“-Variante). Ist dieser Doppelklick nicht
vorhanden, soll der Vertrag nichtig sein.
Als Alternative zur Doppelklick-Lösung hat Trusted Shops die
sogenannte „Schaltflächen-Lösung“ entwickelt. Hierbei kann der
Verbraucher wie bisher mit nur einem Klick seinen Kauf abschließen.
Allerdings muss der Bestellbutton klar und eindeutig darauf
hinweisen, dass es sich um ein zahlungspflichtiges Angebot handelt.
So könnte der Button beispielsweise mit den Worten „zahlungspflichtig
bestellen“ oder mit einer anderen entsprechend eindeutigen
Formulierung beschriftet sein.
„Wir begrüßen es, dass der Gesetzgeber unseriösen Anbietern im
Internet das Handwerk legen möchte. Aber wir halten die Mittel für
falsch“, macht Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei
Trusted Shops, deutlich. „Verbraucher werden durch das vorgeschlagene
Gesetz nicht besser geschützt, dafür werden jedoch seriöse Händler
über Gebühr belastet“, so Dr. Föhlisch weiter.
Um die Doppelklick-Variante in ihren Online-Shops technisch
umsetzen zu können, sind 59 Prozent der befragten Händler auf
IT-Dienstleister angewiesen. Die dadurch entstehenden Kosten könnten
zu einer Belastung für die Shopbetreiber werden. Im Gegensatz dazu
kann die Schaltflächen-Variante von mehr als jedem zweiten
Online-Händler ohne großen finanziellen Aufwand selber durchgeführt
werden. Zudem halten 71 Prozent der befragten Shopbetreiber die
Schaltflächen-Variante auch für das besser geeignete Instrument, um
unseriöse Anbieter im Internet zu bekämpfen.
„Auch der DIHK kann sich dem Vorschlag von Trusted Shops nur
anschließen. Die Schaltflächen-Variante ist ein sehr guter Kompromiss
zwischen dem Schutz der Verbraucherrechte und den Belastungen und dem
Aufwand auf Seiten der Online-Händler“, so Dr. Christian Groß,
Justiziar des DIHK.
Über Trusted Shops
Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen ist Europas Marktführer bei
der Zertifizierung von Onlineshops. Trusted Shops überprüft die
Händler nach mehr als 100 Einzelkriterien wie Bonität,
Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin
sein begehrtes Gütesiegel. Dieses tragen zurzeit über 9.500
Onlineshops. Ausführliche Hintergrundinformationen und druckfähiges
Bildmaterial erhalten Sie unter: http://www.trustedshops.de/presse
Pressekontakt:
Trusted Shops GmbH
Colonius Carré
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
Olaf Groß
Tel.: 0221 – 775 36 329
E-Mail: olaf.gross@trustedshops.de
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