Die Kommunen begrüßen die Einigung von Bund und
Ländern zu den Regelsätzen für Hartz-IV-Empfänger und zum Bildungs-
und Teilhabepaket für bedürftige Kinder. Für die Kommunen steht dabei
die schrittweise Übernahme der Altersgrundsicherung (SGB XII) durch
den Bund im Vordergrund. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
„Mit der schrittweisen Übernahme der Altersgrundsicherung (SGB
XII) durch den Bund werden die Kommunen von enormen Kosten entlastet,
die aufgrund der demografischen Entwicklung immer stärker aufwachsen.
Die jetzt auf Vorschlag der unionsgeführten Bundesregierung
vereinbarte Kostenübernahme ist ein Befreiungsschlag vor allem
zugunsten der strukturell armen Städte, Gemeinden und Kreise in
Deutschland. Konkret ergibt sich daraus allein bis 2015 eine
Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland in Höhe
von 12,2 Milliarden Euro.
Rot-Grün hatte die Altersgrundsicherung eingeführt und auf die
Kommunen übertragen, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen.
Dabei haben sich die Kosten dieser Grundsicherung seit ihrer
Einführung im Jahr 2003 verdreifacht und belaufen sich zur Zeit auf
jährlich 3,9 Milliarden Euro, mit anhaltend steigender Tendenz.
Endlich wird dieser kommunalfeindliche Akt der Schröder-Regierung
durch die christlich-liberale Politik der Regierung Merkel beendet.
Ab 2015 werden die Kosten Jahr für Jahr zu 100 Prozent vom Bund
getragen werden.“
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