Die geplante Novelle des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes privilegiert Kinderlärm. Flankierend
beabsichtigt das Bundesbauministerium die Baunutzungsverordnung so zu
ändern, dass in reinen Wohngebieten entsprechend große
Kindertageseinrichtungen generell zulässig sind. Dazu erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz:
„Kinderlärm darf keinen Anlass für gerichtliche
Auseinandersetzungen geben. Das haben CDU, CSU und FDP bereits im
Koalitionsvertrag klargestellt. Mit der geplanten Privilegierung von
Kinderlärm im Rahmen der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
erfolgt ein erster wichtiger Schritt.
Die Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen,
Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehenden
Kinderlärms führt dazu, dass gegen diese Einrichtungen seltener
vorgegangen wird. Das ist eine wichtige Weichenstellung für den
Ausbau der Kinderbetreuung in den Städten und Gemeinden vor Ort.
Von besonderer Bedeutung für den Ausbau der Kinderbetreuung in den
Kommunen ist die zusätzlich im Baurecht geplante generelle
Zulässigkeit von Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten. Im Rahmen
der Bauplanungsrechtsnovelle wollen wir die entsprechend
Baunutzungsverordnung ändern. Ferner wird geprüft, wie durch eine
Ergänzung im Baugesetzbuch diese Regelung auch auf geltende
Bebauungspläne ausgeweitet werden kann. Das förmliche
Gesetzgebungsverfahren für die Bauplanungsrechtsnovelle wird noch in
diesem Jahr eingeleitet.“
Hintergrund:
In jüngerer Zeit hat es wegen des Lärms von
Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen
Einrichtungen verschiedene Klagen gegeben, die in der öffentlichen
Diskussion mit der Frage nach einer kinderfreundlichen Gesellschaft
aufgegriffen worden sind. Der Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung
des Lärmschutzrechts ist offensichtlich. Ziel ist, den von solchen
Einrichtungen ausgehenden Kinderlärm zu privilegieren und ein klares
gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft zu
setzen.
Am 16. Februar 2011 beschloss das Kabinett den vom BMU
vorgeschlagenen „Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Privilegierung des von
Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden
Kinderlärms“. Der Entwurf wird parallel von den Koalitionsfraktionen
eingebracht. Die erste Lesung im Bundestag soll bereits am
Donnerstag, 24. Februar 2011, erfolgen.
Aufgrund dieser Regelung ergibt sich eine Ausstrahlung auf das
zivile Nachbarschaftsrecht, so dass davon ausgegangen werden kann,
dass dieser Lärm im Regelfall auch keine wesentliche Beeinträchtigung
für benachbarte Grundstücke darstellt.
Es ist ferner beabsichtigt, im Rahmen der anstehenden
Bauplanungsrechtsnovelle die Baunutzungsverordnung mit dem Ziel zu
ändern, in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen in einer
Größenordnung, die der Gebietsversorgung angemessen ist, generell
zuzulassen. Dazu plant das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, eine generelle Zulässigkeit von Kindertagesstätten
in reinen Wohngebieten durch eine Änderung des § 3 der
Baunutzungsverordnung vorzuschlagen. Das Gesetzgebungsverfahren wird
gründlich durch Expertengespräche und Beteiligung der betroffenen
Fachöffentlichkeit vorbereitet.
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de