Zu den Änderungen im Baugesetzbuch erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter
Götz:
„Mit den klimapolitischen Anpassungen im Baugesetzbuch stärkt die
Union die klimagerechte Entwicklung der Städte und Gemeinden. Wir
geben den Gemeinden dabei einen zusätzlichen Gestaltungsrahmen und
schaffen im Bau- und Planungsrecht mehr Rechtssicherheit.
Wir setzen stärker auf das neue Förderprogramm „energetische
Stadtsanierung“ und wollen damit die Städte und Gemeinden
unterstützen, einem klimagerechten Stadtumbau besser Rechnung zu
tragen. Dabei geht es uns vor allem um eine gebäudeübergreifende,
stadtquartiersbezogene Betrachtung. Die KfW startet das neue Programm
noch in diesem Jahr.
Dreh- und Angelpunkt für Energiesparen und das Erreichen der
Klimaschutzziele ist der Gebäudebereich. Wir setzen dabei nicht wie
die Grünen und auf Zwang und Nötigung, sondern auf Anreize und
Verbraucherinformationen. Wir wollen die Menschen überzeugen, viel
für die Energieeffizienz zu tun.
Ab dem kommenden Jahr werden wir die Mittel im
CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf jährlich 1,5 Milliarden Euro
erhöhen. Darin enthalten sind 150 Millionen Euro für direkte
Zuschüsse. Um möglichst alle Eigentümergruppen zu gewinnen, bieten
wir alternativ auch steuerliche Anreize für die energetische
Sanierung von Gebäuden an.
Es dürfen dabei weder die Hauseigentümer noch die Mieter
überfordert oder überfördert werden.“
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