Der Deutsche Bundestag debattierte am heutigen
Freitag die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalvertrags. Zur Rede
von Peter Friedrich (SPD), Minister für Bundesrat, Europa und
internationale Angelegenheiten in Baden-Württemberg, erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz:
„Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg fällt nun
sogar im Deutschen Bundestag mit der Verbreitung von Unwahrheiten
negativ auf. Der für Bundesrat, Europa und internationale
Angelegenheiten zuständige SPD-Minister Peter Friedrich verschleierte
nicht nur die desaströse Haushaltspolitik seiner eigenen
Landesregierung. Er verstieg sich sogar in die Behauptung, dass der
Bund den Ländern und Kommunen ständig neue Aufgaben und Ausgabe
übertrage, ohne für eine entsprechende Finanzierung zu sorgen. Diese
Behauptung ist völlig falsch und entbehrt jeder Grundlage.
Tatsache ist vielmehr, dass der Bund derzeit die Kosten der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) von den
Ländern und Kommunen übernimmt. Rot-Grün hatte diese
Altersgrundsicherung im Jahr 2003 eingeführt und deren Kosten auf die
Kommunen übertragen, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen.
Dabei haben sich die Kosten seit der Einführung verdreifacht und
belaufen sich zur Zeit auf jährlich rund vier Milliarden Euro, mit
dynamisch steigender Tendenz infolge des demografischen Wandels.
Rot-Grün speiste die Kommunen damals mit einer fixen
Bundesbeteiligung von 409 Millionen Euro ab und war nicht bereit, den
Bundesanteil zu erhöhen.
Durch die jetzt von der christlich-liberalen Koalition
eingeleitete Übernahme der Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung entlastet der Bund die Kommunen allein im
Zeitraum 2012 bis 2016 voraussichtlich um rund 20 Milliarden Euro.
Das ist die größte Kommunalentlastung in der Geschichte der
Bundesrepublik.“
Hintergrund:
Durch den europäischen Fiskalvertrag wird die Bundesrepublik
Deutschland zur Umsetzung bestimmter Vorgaben für nationale
Fiskalregeln verpflichtet. Mit dem am heutigen Freitag debattierten
Gesetzentwurf werden die darüber hinaus notwendigen rechtlichen
Ergänzungen zur innerstaatlichen Umsetzung der Vorgaben des
Fiskalvertrags und des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts
geregelt. Zudem wird der im Rahmen der Bund-Länder-Verhandlungen im
Vorfeld der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat im Juni 2012
gefundene Kompromiss zur Kinderbetreuungsfinanzierung konkretisiert.
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