Der Bundestag hat am Freitag das Gesetz zur
Stärkung des Anlegerschutzes in 2./3. Lesung verabschiedet. Hierzu
erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:
„Die Finanzkrise hat das Vertrauen der Wähler in die Finanzmärkte
erschüttert. Doch integere, effiziente und transparente Kapitalmärkte
sind die entscheidende Voraussetzung für eine gesunde
Volkswirtschaft. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes
bekämpfen wir die Unsicherheit von Anlegern und stärken so den
Finanzplatz Deutschland.
Wer mit seinem Geld nicht zocken, sondern für die Zukunft
vorsorgen will, der braucht Informationen über das gewählte
Finanzprodukt. Das schafft Vertrauen. Das ist moderner
Verbraucherschutz. Mit dem Anlegerschutzgesetz schaffen wir hierfür
die Grundlage.
Mit Produktinformationsblättern ermöglichen wir eine Einschätzung
der Finanzinstrumente und schaffen die Grundlage für ihre
Vergleichbarkeit. Auf dem „Beipackzettel“ von zwei bis drei Seiten
erkennt der Kunde auf einen Blick alles Wesentliche: um was für eine
Art Produkt es geht, seine Funktionsweise, die damit verbundenen
Risiken, Chancen und Kosten.
Die Krise hat gezeigt: Nicht immer stand bei der Anlageberatung
das Kundeninteresse im Vordergrund. Provisionen und Vertriebsvorgaben
dürfen jedoch nicht zu Falschberatungen führen. Deshalb verlangt das
Gesetz von den Anlageberatern einen Nachweis der Sachkunde. Jeder der
300.000 Anlageberater muss sich zudem bei der Finanzaufsichtsbehörde
BaFin registrieren lassen.
Bei der BaFin wird jede Beschwerde über einen Mitarbeiter und sein
Unternehmen vermerkt. Kommt es wiederholt zu Falschberatungen, kann
als „ultima ratio“ ein Anlageberater bis zu zwei Jahre von seiner
Funktion suspendiert werden. Die BaFin nimmt zukünftig auch die
gesamte Beratungsstruktur in den Blick, überprüft
Vertriebsbeauftragte, die für Strukturen verantwortlich sein können,
welche zu Falschberatungen führen.“
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