Der IB unterstützt den Vorschlag der
Bundesregierung, für einen Rechtsanspruch auf einen
Freiwilligendienst für junge Menschen. „Die Einführung eines
Rechtsanspruchs für Freiwilligendienste könnte zu einer größeren
gesellschaftlichen Anerkennung und Bekanntheit von
Freiwilligendiensten führen und damit zur Stärkung von
gesellschaftlichem Engagement beitragen“, unterstreicht Petra Merkel,
Präsidentin des Internationalen Bundes (IB). Der IB ist bundesweit
bei den Freiwilligendiensten der drittgrößte Träger.
Nach Einschätzung des IB könnten mit Hilfe eines Rechtsanspruches
auch solche jungen Menschen einen Freiwilligendienst absolvieren, für
die das derzeit aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Denn ein
freiwilliges Jahr bedeutet aktuell noch den Verzicht auf eine
bezahlte Arbeit, ein eigenes Einkommen und eine eigene Wohnung. Wenn
junge Menschen das Recht hätten, sich ein Jahr lang in den Dienst der
Allgemeinheit zu stellen, müsste man auch angemessen für ihren
Unterhalt aufkommen.
Ende 2017 absolvierten bundesweit rund 15.000 Menschen in 3.000
Einsatzstellen einen Freiwilligendienst beim IB – das Interesse ist
groß. Der IB kann jedoch im Rahmen der bisherigen Förderung nicht
allen jungen Menschen einen Freiwilligendienst ermöglichen –
unabhängig davon, ob sie sich aus dem In- oder Ausland bewerben.
Gemeinsam mit dem Bundesarbeitskreis FSJ und weiteren verbandlichen
Zentralstellen arbeitet der IB an einer Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Freiwillige, Träger und Einsatzstellen (siehe
www.pro-fsj.de/positionen).
Für den IB sind die Freiwilligendienste wichtige Bausteine für
bürgerschaftliches Engagement und den Erwerb non-formaler Bildung.
Zentral ist dabei die freiwillige Entscheidung, einen Dienst in
sozialen, ökologischen oder kulturellen Einrichtungen zu leisten und
die Motivation des Einzelnen für einen Freiwilligendienst sowie die
persönlichen Interessen und Erwartungen. Nur durch eine positive
Erfahrung können Freiwilligendienste wirken und letztendlich auch
einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme leisten, wie zum
Beispiel die Integration Benachteiligter.
„Völlig inakzeptabel ist die Forderung, Flüchtlinge und ein
mögliches Aufenthaltsrecht an die Ableistung eines
Freiwilligendienstes zu knüpfen. Dabei bliebe nicht nur die
Freiwilligkeit und entsprechend die Motivation dieser Menschen bei
ihrem Einsatz auf der Strecke“, stellt Petra Merkel fest. „Wenn es
aber einen staatlich garantierten Rechtsanspruch auf einen
Freiwilligendienst geben sollte, müsste sichergestellt werden, dass
er auch für Flüchtlinge gilt. Bereits jetzt sind in unseren
Freiwilligendiensten geflüchtete Menschen im Einsatz. Dies ist für
diese Zielgruppe eine hervorragende Möglichkeit, sich zu betätigen
und zu prüfen, ob die Tätigkeit während des Freiwilligendienstes auch
für eine spätere Arbeit in Frage käme“, so die IB-Präsidentin.
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