Institut fordert entschlosseneres Vorgehen bei der Bekämpfung von Menschenhandel

Zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18.
Oktober 2019 erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Menschenhandel findet tagtäglich in Deutschland in verschiedenen
Branchen wie der Sexindustrie, der Pflege, im Haushalt, der
Fleischverarbeitung oder dem Bau statt. Häufig sind Frauen betroffen.
Menschenhandel ist geprägt von Unfreiheit, Zwang, Gewalt und massiver
wirtschaftlicher Ausbeutung. Die Übergänge zwischen schwerer
Ausbeutung und Menschenhandel sind fließend.

Nach den wichtigen Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre, wie
der Reform der Straftatbestände oder der Einführung des
Prostituiertenschutzgesetzes, sollte die Bekämpfung des
Menschenhandels wieder mehr politische Aufmerksamkeit erhalten.

So sieht es auch der Expertenausschuss des Europarates, der 2019
das zweite Mal überprüft hat, wie Deutschland seine Verpflichtungen
aus der Europaratskonvention gegen Menschenhandel umgesetzt hat. Die
Liste der Empfehlungen, die der Ausschuss an die Bundesregierung
geschickt hat, ist seit der ersten Überprüfung 2015 nicht etwa
kürzer, sondern länger geworden. Die vordringlichen Empfehlungen
bleiben an vielen Stellen deckungsgleich.

So fehlt nach Ansicht des Ausschusses eine umfassende nationale
Strategie zur Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels –
Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, zur Arbeitsausbeutung und
Kinderhandel. Anders als etwa in Irland, Schweden und der Schweiz
gibt es in Deutschland keinen Nationalen Aktionsplan. Ausreichende
Untersuchungen dazu, wie viele Menschen in Deutschland genau
betroffen sind, fehlen. Auch braucht es verlässliche statistische
Daten darüber, wie häufig es Betroffenen gelingt, ihre Rechte auf zum
Beispiel Schadenersatz, Prozessbegleitung und Rechtsberatung
durchzusetzen. Und nicht zuletzt weist der Ausschuss erneut darauf
hin, dass zwingende Voraussetzung für die effektive Bekämpfung von
Menschenhandel die Identifizierung der Betroffenen ist. Nur wenn
Behörden bei Kontrollen wissen, woran man Menschenhandel erkennt,
können sie dafür sorgen, dass die Betroffenen ihre Rechte durchsetzen
und es eine effektive Strafverfolgung gibt. Diese Auffassungen teilt
das Institut.“

Weitere Informationen:

Rabe, H. (2019). Bekämpfung des Menschenhandels: Empfehlungen an
Deutschland von der Expert_innengruppe GRETA. (Information 28).
Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.

http://ots.de/r2vpIe

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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