„Auch nach 100 Jahren Frauenwahlrecht ist das Ziel
auf dem Weg zur Gleichberechtigung noch nicht erreicht“, mahnt die
Bundesfrauensprecherin des Sozialverband SoVD Edda Schliepack.
„Frauen tragen noch immer ein durchschnittlich höheres Risiko, in
Armut abzurutschen. Ein Grund ist hierfür die Tatsache, dass die weit
über sieben Millionen Minijobs in Deutschland zum größten Teil von
Frauen besetzt sind. Und das muss sich ändern“, betont Edda
Schliepack. „Deshalb darf es keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben.
Zudem muss Schluss sein mit der Niedriglohnpolitik. Nötig ist eine
gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben.“
Am 12. November 1918 erhielten die Frauen in Deutschland das
aktive und passive Wahlrecht. Dem gleichen Wahlrecht von Mann und
Frau war ein langer und mühevoller Kampf vorausgegangen. Auf
nationaler Ebene konnten die deutschen Frauen von ihrem Recht
erstmals im Januar 1919 bei der Wahl der Deutschen
Nationalversammlung Gebrauch machen. Die historischen Erfahrungen
seit 1917 – zwei Weltkriege, Unterdrückung und die NS-Diktatur –
haben gezeigt, dass soziale Gerechtigkeit, Demokratie und Frieden
einander bedingen. Daher setzt sich der SoVD seit 100 Jahren
erfolgreich zugunsten sozial Benachteiligter für diese Werte ein.
Politisch vertritt der SoVD die Interessen der gesetzlich
Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten sowie der
pflegebedürftigen und der behinderten Menschen.
Über seine Ursprünge, seine Rolle im Kampf für Freiheit und
Demokratie informiert der SoVD auf der Webseite sovd.de/100.
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