Jan Korte: Innenminister muss Schweigen zu Bundestrojaner brechen

„Jetzt müssen sofort alle Karten auf den Tisch.
Wenn es nicht das BKA war, dann muss geklärt werden, wer es denn dann
in wessen Auftrag war. Wenn sich herausstellt, dass sich Bundes- oder
Landesbehörden verselbstständigt haben, kann das nicht ohne
personelle Konsequenzen bleiben“, erklärt Jan Korte, Mitglied im
Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zu Vorwürfen über den Einsatz
illegaler staatlicher Überwachungssoftware. „Ich begrüße ausdrücklich
das Versprechen von Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), in Sachen Bundestrojaner für
–totale Transparenz und Aufklärung– sorgen zu wollen. So etwas hätte
ich allerdings auch vom zuständigen Bundesinnenminister Friedrich
(CSU) erwartet. Er wird im Innenausschuss des Bundestages nächste
Woche Rede und Antwort stehen müssen.“ Korte weiter:

„Es ist unfassbar, dass derjenige, der eigentlich für Klarheit und
konsequentes Handeln sorgen müsste, schweigt und stattdessen den
Vorsitzenden des Innenausschusses mit dreisten Forderungen an die
Adresse der Aufklärer vorschickt. Die Innenpolitiker der Union
sollten angesichts der Tragweite der Vorwürfe mit etwas mehr
Zurückhaltung und Demut zu Werke gehen. Nicht der Chaos Computer
Club, sondern die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern müssen
liefern und zwar Belege dafür, dass sie keinen Verfassungsbruch
begangen haben. Das sollte bei einem demokratisch kontrollierten
Sicherheitsapparat doch kein Problem sein. Es muss unverzüglich
Klarheit darüber geschaffen werden, wer die illegale
Schnüffelsoftware von wem entwickeln ließ, welche Polizei- oder
Sicherheitsbehörden in wie vielen Fällen und gegen wen den Trojaner
eingesetzt haben und ob noch weitere illegale staatliche
Schnüffelsoftware im Einsatz ist. Es muss auch aufgedeckt werden,
welche Softwareschmieden mit den Sicherheitsbehörden kooperieren und
welche Hard- und Software die Sicherheitsbehörden eigentlich
outgesourct haben. Und es muss sichergestellt werden, dass diese
illegalen Methoden sofort und vollständig beendet und die
Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

DIE LINKE hat bereits im Juli 2010 einen Antrag –Befugnis des
Bundeskriminalamtes zur Online-Durchsuchung aufheben– (Drucksache
17/2423) in den Bundestag eingebracht. Die Bundesjustizministerin
kann hier in Kürze in der zweiten und dritten Lesung zeigen, wie
ernst sie es mit dem Schutz des Kernbereichs der privaten
Lebensgestaltung meint.“

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Hendrik Thalheim
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