„Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kann es nennen,
wie sie will: Sie hat vor, Internetdaten anlasslos und auf Vorrat zu
speichern, und das wird vom Rest der Welt mit dem Begriff
Vorratsdatenspeicherung bezeichnet“, erklärt Jan Korte, Mitglied im
Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Wortmeldung der
Justizministerin. Korte weiter:
„Solch eine Vorratsdatenspeicherung, dies hat das
Bundesverfassungsgericht auf Leutheusser-Schnarrenbergers eigene
Klage hin festgestellt, ist nur unter engen Auflagen
verfassungskonform. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter
Generalverdacht, das ist aus der Sicht der Unionsparteien offenbar
legitim. Aus bürgerrechtlicher Sicht ist die Protokollierung der
Daten falsch. Und –ein bisschen falsch– gibt es nicht.“
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