Juristen fordern Anpassung des Urheberrechts

Das europäische Urheberrecht muss reformiert
werden, um der digitalen Welt gerecht zu werden. Das haben Juristen
beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig gefordert. Ziele
seien dabei der Schutz der Interessen von Urhebern und Produzenten –
und eine Entkriminalisierung der Nutzer. Die Anpassung des
Urheberrechts müsse mit der Entwicklung von geeigneten Bezahlmodellen
einhergehen. Wobei, wie Jan Engelmann von Wikimedia Deutschland
einwendete, der Schutz des kreativen Werkes allein dem Urheber noch
keine Vergütung garantiere.

Der jährliche Schaden durch illegale Downloads könne kaum
gesichert berechnet werden, sagte Dr. Holger Enßlin von der
Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Man
wisse zum Beispiel nicht, ob der jeweilige Nutzer das Produkt auch
gegen Geld heruntergeladen hätte. „Es geht um mehr als 20 Mrd. Euro
jährlich allein in Deutschland“, schätzte er schließlich. Da sei es
gut, wenn Gerichtsverfahren wie der ebenfalls heute in Leipzig
eröffnete Prozess gegen den Kino.to-Gründer zeigten, dass bestimmte
Dinge tatsächlich illegal seien und dass man auch erwischt werde. Und
endlich werde in der Diskussion auch die Urheberseite wahrgenommen,
die das Recht habe, für kreative Inhalte entlohnt zu werden.

Ein Umdenken auf der Nutzerseite sieht auch Dr. Michael Müller von
ProSiebenSat.1. Dennoch müsse bereits bei der
Medienkompetenzerziehung deutlich werden, dass kreative Güter einen
Wert haben. Seinem Unternehmen, das die Onlinevideothek Maxdome
betreibt, sei der Schutz von Urheberrechten besonders wichtig, weil
es sonst kein Geld verdienen könne. „Ein Obsthändler kann auch keine
Äpfel verkaufen, wenn am Stand nebenan die Äpfel verschenkt werden“,
sagte Müller.

Dem Argument, dass Filme und Serien auch deshalb illegal geladen
werden, weil es sie gegen Geld nicht gibt, konnte Dr. Viola
Bensinger, deren Kanzlei Olswang unter anderem Produzenten vertritt,
nichts abgewinnen. „Man kann ja auch nicht sagen: Du willst dein Auto
nicht verkaufen – dann nehme ich es mir halt so“, sagte sie. Zudem
werde schon der Aufbau einer Infrastruktur zur Verwertung
intellektueller Leistungen durch illegale Downloads gefährdet.

In der Diskussion über eine „Kulturflatrate“, also einer Abgabe,
die zum Beispiel durch den Internetprovider eingenommen wird, sagte
die Berliner Medienanwältin, Antje Karin Pieper, es seien Modelle auf
dem Markt. Die Humboldt Universität zum Beispiel habe dazu geforscht,
wie eine Verteilungsgerechtigkeit bis hin zum Künstler möglich wäre.
Obwohl auch sie sich für eine Anpassung des Urheberrechts aussprach,
betonte sie das grundsätzlich unveränderte Wertegefühl der
Gesellschaft. „Auch das geistige Eigentum und die
Persönlichkeitsrechte sind in Europa grundrechtlich geschützt“, sagte
Pieper.

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