Das Kabinett hat gestern das „Gesetz zur
Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts“ beschlossen und will
so für Verbesserungen der Rahmenbedingungen für
zivilgesellschaftliches Engagement sorgen. Der bpa – Bundesverband
privater Anbieter sozialer Dienste e. V. – begrüßt die Ziele,
Bürokratie abzubauen, die Aufwandsentschädigung anzuheben und das
Ehrenamt dadurch attraktiver zu gestalten. Seit Jahren aber fordert
der Verband, bürgerschaftlich engagierte Menschen bei gleicher
Tätigkeit auch gleich zu behandeln und nicht nach dem Ort zu
unterscheiden, an dem sie sich engagieren. Ehrenamtliche in
Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände werden gefördert, in
vergleichbaren privaten Einrichtungen nicht.
„Der Ansatz des Gesetzes, bürgerschaftliches Engagement zu
fördern, ist richtig. Ohne diese freiwilligen Aktivitäten wäre unser
soziales Miteinander um Vieles ärmer und zum Teil kaum
aufrechtzuerhalten. Trotz der beschlossenen und zu begrüßenden
Verbesserungen bleibt die Ungleichbehandlung von Ehrenamtlichen
völlig inakzeptabel und unerklärlich. Weshalb kommt die Steuer- und
Sozialversicherungsbefreiung der geförderten Aufwandsentschädigung
für identische ehren-amtliche Aufgaben in der Altenhilfe nur den
Personen zugute, die sich bürgerschaftlich in einer
Wohlfahrtseinrichtung engagieren? Anderen engagierten Bürgern wird
diese Unterstützung verwehrt. Damit werden die privaten
Pflegeeinrichtungen in der Initiierung bürgerschaftlichen Engagements
behindert, obwohl das Pflegeversicherungsgesetz dieses Engagement
ausdrücklich wünscht“, betont bpa-Präsident Bernd Meurer.
„Ehrenamt ist Ehrenamt! Jedes bürgerschaftliche Engagement muss
gleich gewertet und geachtet sein. Deshalb fordern wir, dass die
gesetzlich festgeschriebenen Aufwandsentschädigungen, z. B. für
Fahrtkosten, ausnahmslos jedem, der sich engagiert, steuerfrei
zustehen müssen und das unabhängig von dem Träger der Einrichtung.
Hier Unterschiede zu machen, demotiviert und schädigt damit unser
System erheblich“, empört sich Meurer.
Der bpa befürwortete bereits 2007 die Gesetzesinitiative,
bürgerschaftliches Engagement durch eine Erhöhung der
Aufwandsentschädigung aufzuwerten und diese mit maximal 2.100 Euro im
Jahr steuerfrei zu fördern. „Dass diese Pauschale jetzt auf 2.400
Euro angehoben werden soll, stellt einen zusätzlichen Anreiz für
Ehrenamtler dar, deshalb muss dieser Vorteil allen Engagierten
zuteilwerden. Ein Zwei-Klassen-Ehrenamt sollte für unsere
Gesellschaft kein Thema sein“, so Meurer. Das Ehrenamt hat in der
Pflege eine große Betreuung und wird immer wichtiger. „Wir haben ein
positives Signal an alle Menschen erwartet, die sich bürgerschaftlich
engagieren wollen. Ehrenamtliche Tätigkeit ist an vielen Orten
willkommen und soll möglichst vielen pflegebedürftigen Menschen
zugutekommen. Die ungerechten Unterschiede für die so wertvolle
Arbeit gehören abgeschafft“, so Meurer fordernd.
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H. Mauel u. B. Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030 – 30 87 88 60.