Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat
heute eine öffentliche Sachverständigenanhörung zur Umsetzung der
novellierten Investmentfonds-Richtlinie (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz)
durchgeführt. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus
Kalb:
„Der Gesetzentwurf „OGAW-IV-Umsetzungsgesetz“ zur Umsetzung der
Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften -bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen
in Wertpapieren betreffend – soll die Möglichkeit einer
grenzüberschreitenden kollektiven Portfolioverwaltung schaffen. Dies
soll durch die Ausweitung des Europäischen Passes für
Verwaltungsgesellschaften geschehen. Zugleich verfolgen wir das Ziel
einer besseren Anlegerinformation und eine Stärkung der Aufsicht
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.
Die Richtlinie zielt darauf, die Effizienz des
Investmentfondsgeschäfts zu erhöhen und den Anbietern von
Fondsprodukten attraktive und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu
bieten. Für Fondsanleger werden EU-weit einheitlich hohe
Schutzstandards geschaffen.
Die Zulassung des von den Sachverständigen zum Teil geforderten
„Pensions-Poolings“ würde allerdings den Rahmen des
OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes sprengen. Das Pension Pooling ermöglicht
international aufgestellten Unternehmen, die von den Vorteilen eines
gesamteuropäischen Pensionsfonds profitieren möchten, ihre
verschiedenen betrieblichen Altersvorsorgevermögen in einem einzigen
Pooling-Vehikel zu bündeln, ohne hierzu eine eigene
Pensionseinrichtung gründen zu müssen. Da mit dem Pensions-Pooling
Effizienzgewinne und Kosten senkende Effekte einhergehen, die
letztlich auch den Arbeitnehmern zugute kommen, die am Ergebnis der
Vermögensverwaltung partizipieren, sollten wir das Thema jedoch
zeitnah anpacken.“
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