Kinderlärm keine“schädliche Umwelteinwirkung“: mitmischen.de diskutiertüber Rechte von Kindern und Jugendlichen

Berlin, 26. Mai 2011. Gute Nachricht für Kinder und Jugendliche: Kinderlärm gilt nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“. Der Bundestag hat heute eine Änderung des Bundes-Immissonsschutzgesetzes beschlossen. Damit sind Klagen von Anwohnern wegen Kinderlärms weitgehend aussichtslos. Für die Redaktion des Jugendportals mitmischen.de ist das ein Anlass zur Berichterstattung, für die Nutzer zur Diskussion.

Egal ob Bolzplatz, Kinderspielplatz, Kindergarten oder Schulhof – geräuschlos geht es selten zu, wenn Kinder und Jugendliche sich draußen austoben. Viele Nachbarn fühlten sich davon gestört und klagten auf Grundlage des geltenden Bundes-Immissionsschutzgesetzes gegen entsprechende Einrichtungen wegen »schädlicher Umwelteinwirkung« – und das oftmals mit Erfolg. Dies ist durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht mehr möglich.

Das Jugendportal des Deutschen Bundestages mitmischen.de nimmt sich des Themas ab Freitag, 27. Mai, ausführlich an und berichtet aus Sicht der Kinder und Jugendlichen. Zudem sind die Communitymitglieder zum Mitdiskutieren aufgerufen. Auf mitmischen.de erfahren Jugendliche außerdem, wie ein Gesetzt entsteht, wer daran mitwirkt und welche Schritte bis zur Verabschiedung nötig sind.