Zu der heutigen Anhoerung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf eines Schwarzgeldbekaempfungsgesetzes von CDU/CSU und FDP erklaeren die finanzpolitische Sprecherin Nicolette Kressl und der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin
Gerster:
Der Vorschlag der Koalition zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige laesst nach Ansicht der Sachverstaendigen zentrale Fragen unbeantwortet. Inhaltlich bleibt offen, ob ein Steuerpflichtiger zur Erlangung von Straffreiheit seine steuerlichen Verfehlungen umfassend offenbaren muss, weil sich in diesem entscheidenden Punkt Text und Begruendung des Gesetzentwurfs widersprechen. Umstritten blieb, ob kuenftig bei einer Selbstanzeige ein pauschaler Zuschlag auf die hinterzogenen Betraege verlangt werden kann.
Damit verschenken CDU/CSU und FDP eine weitere Chance, in Deutschland fuer mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.
Bis zur abschliessenden Beratung im Finanzausschuss in zwei Tagen muessen sich die Vertreter der Koalitionsfraktionen
entscheiden:
– Halten CDU/CSU und FDP an ihrer Forderung fest, dass kuenftig nur straffrei wird, wer vollstaendig in die Steuerehrlichkeit zurueckkehrt, bedarf es einer Aenderung des vorgeschlagenen Gesetzeswortlauts.
– Gibt die Koalition stattdessen diese Position auf, gesteht sie damit eine monatelange bewusste Taeuschung der Oeffentlichkeit ein. Denn wie ueblich trugen die Verbaende ihre Kritik der Regierung und ihren Fraktionen bereits bei Erarbeitung des Gesetzentwurfs vor. Die heute geaeusserten Argumente waren also seit langem bekannt.
Letztlich bleibt die Erkenntnis, die die SPD-Bundestagsfraktion dazu veranlasste, im April 2010 die Streichung des § 371 AO
vorzuschlagen: Die strafbefreiende Selbstanzeige als Instrument zur Wiederherstellung der Steuerehrlichkeit ist ueberholt und nicht verbesserungsfaehig.
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