Kölner Stadt-Anzeiger: Kölner Geiselnehmer hätte abgeschoben werden können – Flüchtlingsamt verpasste offenbar Frist

Der Geiselnehmer vom Kölner Hauptbahnhof hätte
offenbar früh abgeschoben werden können, wenn das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (Bamf) keinen Fehler gemacht hätte. Nach
Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitag-Ausgabe) hat das
Amt vor drei Jahren eine Frist versäumt und es verpasst, den Syrer
nach Tschechien zu überstellen. Wie zu erfahren war, soll Mohammad
A.R. Anfang 2015 in die EU eingereist sein und einen Asylantrag in
Prag gestellt haben. Von dort soll er am 2. März nach Deutschland
weitergereist sein. Zwei Wochen später stellte er erneut einen
Asylantrag beim Bamf.

Gemäß dem sogenannten Dublin-Abkommen in der EU, wonach derjenige
Staat verpflichtet ist, das Asylverfahren durchzuführen, in dem der
Asylsuchende zum ersten Mal die EU-Grenzen betritt, hätte Deutschland
den Syrer nach Tschechien zurücküberstellen müssen. Aber das Bamf
soll die entsprechende Frist versäumt haben. Nach Ablauf war eine
Rücküberstellung dann nicht mehr möglich. Mit Entscheidung vom 12.
Juni 2015 erkannte das Bamf die Flüchtlingseigenschaft des Syrers an:
Mohammad A.R. lebt seitdem legal in Deutschland und seit Juli 2015 in
Köln. Das Bamf in Nürnberg gab auf Anfrage des „Kölner
Stadt-Anzeiger“ zunächst keine Stellungnahme ab.

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