Das Bundeskabinett beschließt an diesem Mittwoch
ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von unseriösen Geschäftspraktiken.
Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Kretschmer und Günter Krings:
„Die Bundesregierung beschließt den Gesetzentwurf gegen unseriöse
Geschäftspraktiken. Damit werden Verbraucher besser gegen unlautere
Telefonwerbung, unseriöses Inkasso und überzogene Abmahnungen
geschützt. Dies begrüßen wir ausdrücklich.
Wir freuen uns, dass die Bundesregierung auch Vorschläge aus dem
Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht
aufgegriffen hat. So sorgen beispielsweise mehr Informationspflichten
dafür, dass der Verbraucher schneller erkennen kann, ob eine
Abmahnung wirksam ist. Wir hätten uns auch eine schärfere Aufsicht
durch die Rechtsanwaltskammern vorstellen können.
Die Beschränkung der Rechtsanwaltskosten auf ca. 150 Euro ist eine
Fortentwicklung der bestehenden Abmahndeckelung, mit der Familien vor
überzogenen Abmahnungen geschützt werden sollen. Die Unionsfraktion
unterstützt diesen Ansatz, hat aber auch darauf gedrängt, dass die
Schwere der Urheberrechtsverletzung berücksichtigt wird.
Auch bei der angemessenen Höhe der Begrenzung ist die
Bundesregierung den Vorschlägen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
gefolgt. Damit wird sichergestellt, dass das legitime Instrument der
Abmahnung weiterhin möglich bleibt, aber keine Familien in den
finanziellen Ruin getrieben werden können. Wir wollen Jugendliche und
Eltern schützen, aber weiter gegen schweres Raubkopieren vorgehen.“
Hintergrund:
Das Bundeskabinett wird den Referentenentwurf aus dem
Bundesministerium der Justiz voraussichtlich am 13. März 2013
beschließen.
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