Krings/Voßhoff: Bisherige Vorschläge zum Anti-Korruptions-Übereinkommen übergehen rechtstaatliche Bedenken

Zur aktuellen Diskussion um die Ratifizierung des
UN-Übereinkommens gegen Korruption erklären der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings und die
rechtspolitische Sprecherin, Andrea Voßhoff:

„Wir setzen uns uneingeschränkt gegen Korruption und Bestechung
sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Bereich ein.

Die wichtigsten Handlungen eines Abgeordneten in der Demokratie
sind Abstimmungen und Wahlen im Parlament. Und der Kauf oder Verkauf
von Stimmen bei genau solchen Abstimmungen und Wahlen ist in
Deutschland durch den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§
108e des Strafgesetzbuchs) verboten.

Die Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Korruption ist aus
der Sicht der deutschen Rechtsordnung problematisch, da gewählte
Abgeordnete mit weisungsgebundenen Beamten gleichgesetzt werden. Es
ist aber offensichtlich, dass sich die Tätigkeiten von Abgeordneten
und Beamten grundlegend unterscheiden. Abgeordnete sind nach dem
Grundgesetz bei der Ausübung ihres Mandats allein ihrem Gewissen
unterworfen und den Wählern gegenüber verantwortlich. Vor diesem
Hintergrund bestand bei der Schaffung des Straftatbestandes der
Abgeordnetenbestechung im Jahre 1993 weitgehende Einigkeit darüber,
dass diese strafrechtliche Bestimmung nicht eins zu eins derjenigen
der Beamten- und Richterbestechung nachgebildet werden kann.

Die Vorschläge, welche die Opposition im Bundestag vorgelegt hat,
werden den Anforderungen an den Parlamentarismus und an eine
rechtstaatliche einwandfreie Gesetzgebung nicht gerecht. Wir sehen
die Gefahr, dass es danach in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise
den Staatsanwaltschaften überlassen wird festzulegen, was
parlamentarische Gepflogenheiten sind und was nicht, und die Arbeit
der Abgeordneten dadurch unzumutbar behindert werden könnte.

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden zur Frage, wie eine
Umsetzung erfolgen kann, weiterhin intensive Gespräche geführt. Von
Bedeutung ist dabei für uns die im Rechtsausschuss hierzu angesetzte
Anhörung im Oktober dieses Jahres.“

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