Zu dem handstreichartigen Vorhaben von SPD und CDU,
dass Parteienfinanzierungsgesetz noch vor der Sommerpause ändern zu
wollen, stellt der AfD-Bundesvorstand Joachim Kuhs fest:
„Laut Gesetzentwurf ist der Anspruch der Parteien höher als gemäß
derzeitiger absoluter Obergrenze ausgezahlt wird. Diese Obergrenze
kam nur zu Stande, weil die Altparteien 2015 der AfD den Geldhahn
zudrehen wollten. Ganz nebenbei erhöhten die Parteien ihre
Anspruchsbeträge massiv. Für die ersten vier Millionen Wählerstimmen
von 85 Cent auf 1 Euro, für die Stimmen darüber von 70 auf 83 Cent,
für die Zulagen für Spenden und Mitgliedsbeiträge von 38 Cent auf 45
Cent. Jetzt wollen SPD und CDU die Obergrenze einfach von 162
Millionen Euro auf 190 Millionen Euro erhöhen.
Da vor allem der SPD die Wähler weglaufen, suchen nun SPD und auch
die CDU nach weiteren zusätzlichen Einnahmequellen – zu Lasten der
Steuerzahler. Man will mit dem vorgeschobenen Grund, man müsse in
neue Technik investieren, um die Willensbildung der Bürger zu
stärken, handstreichartig das Parteienfinanzierungsgesetz ändern.
Das verwundert doch schon sehr, da es die Alternative für
Deutschland mit dem kleinsten Etat aller Parteien und ohne
Steuersubventionierung in der Anfangszeit aus dem Stand schaffte, die
Bürger über soziale Medien und in nur fünf Jahren über die Agenda der
AfD aufzuklären und aktiv in ihrer Willensbildung zu stärken. So
stark, dass die AfD nun im Bundestag und fast allen Länderparlamenten
sitzt. Wir lehnen diese Änderung des Parteienfinanzierungsgesetzes zu
Lasten der Steuerzahler ab.“
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