Lausitzer Rundschau: Beweise zählen – Die Bundesregierung und das NPD-Verbot

Man musste kein Prophet sein, um zu wissen, dass
die Bundesregierung keinen eigenen NPD-Verbotsantrag stellen würde.
Zu skeptisch ist in den vergangenen Monaten die Haltung von
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich gegenüber dem Vorgehen der
Länder gewesen. Und zu deutlich haben auch die Liberalen immer wieder
erklärt, dass sie einen Verbotsantrag für grundsätzlich falsch
halten. Insofern ist die Ablehnung der fünf FDP-Minister nur
konsequent. Die Frage ist jetzt, was das Nein der Regierung für das
Verbotsverfahren insgesamt bedeuten wird. Aus rechtlicher Sicht ist
die Antwort darauf erst einmal einfach: Nichts. Denn den Karlsruher
Richtern kommt es nicht auf die Menge der Anträge an, sondern auf die
Stichhaltigkeit der Beweise. Sie müssen davon überzeugt werden, dass
die NPD sich aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitliche
Grundordnung wendet. Wer das feststellen lassen will, ob nur der
Bundesrat oder alle Verfassungsorgane, ist prinzipiell egal. Die
Beweisführung ist schwer genug. Ein eigener Antrag der Regierung wäre
aber vor allem von symbolischer Bedeutung gewesen: Die Demokraten
stehen zusammen gegen die Verfassungsfeinde. Dazu kommt es jetzt
nicht. Auch der Bundestag dürfte nach der Entscheidung der Regierung
vom Montag nicht auf den Zug nach Karlsruhe springen. Fein raus sind
Merkel, Rösler und Co deshalb jedoch nicht. Sie sind trotzdem mit von
der Partie. Denn der Bund hat die meisten Beweise gesammelt, mit
denen die Länder die NPD verbieten lassen wollen. Scheitert das
Verfahren, so wird man auch die Regierung dafür mitverantwortlich
machen. Haben die Länder hingegen Erfolg, ist es ihr Erfolg und nicht
der des Bundes, der bei einem Antrag gekniffen hat. So ist Politik.

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