Lausitzer Rundschau: Bürgerprotest hat in Brandenburg noch nie zum Volksentscheid geführt

Dass sich Bürger direkt in demokratische
Entscheidungen einmischen können, ist nicht nur in Brandenburg
Verfassungsgrundsatz. Aber hierzulande haben sich die Väter des
Grundgesetzes für das Land immer gerühmt, modern zu sein im Bereich
der Volksgesetzgebung. Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid
– vor mehr als 20 Jahren sind den Bürgern Instrumente in die Hand
gegeben worden, mit denen sie sich zur Wehr setzen können. Dagegen,
wenn Interessen unberücksichtigt geblieben sind oder Gesetze völlig
daneben liegen. Dass auch Initiativen des Volkes Mehrheiten
widerzuspiegeln haben, versteht sich. Und dennoch muss nach zwei
Jahrzehnten hinterfragt werden, warum es nach 26 Volksinitiativen und
acht Volksbegehren in Brandenburg noch nie zu einem von Bürgern
erzwungenen Volksentscheid gereicht hat. Die schlichte Antwort: Weil
noch nie 80 000 Unterstützer für ein Anliegen gewonnen wurden.
Zugleich stellt sich aber die Frage, ob diese Hürde für ein
Flächenland dann nicht viel zu hoch ist. Der Landtag hat nach 20
Jahren kosmetische Korrekturen am Verfahren vorgenommen.
Unterschriftenlisten liegen nicht mehr nur bei Meldeämtern aus. Doch
noch immer bleibt es bei den magischen 80 000 – die werden
offenkundig auch in weiteren 20 Jahren nicht geknackt.

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