Formal mag dieses Urteil korrekt sein. Verstehen
wird jedoch kaum jemand, warum das Landgericht Frankfurt/Main das
Land Hessen verpflichtet, dem verurteilten Kindermörder Magnus Gäfgen
3000 Euro Entschädigung zu zahlen. Es ist auch kein Trost, dass es
sich dabei nicht um Schmerzensgeld, sondern eine Entschädigung für
die Folterandrohung im Verhör handelt, dass Gäfgen mit einer viel
höheren Forderung scheiterte und dass er den Großteil der 15 000 Euro
Prozesskosten tragen muss. Seit seiner Verurteilung für den 2002 aus
Habgier begangenen Mord an dem elfjährigen Jakob von Metzler hält
Gäfgen die Justiz auf Trab. Dass Polizisten ihm in nackter
Verzweiflung mit dem Zufügen von Schmerzen drohten, um das Leben des
Kindes zu retten, benutzt Gäfgen seit Jahren, um sich in
unerträglicher Selbstverliebtheit als Justizopfer darzustellen. Seine
Schadenersatzforderung war vom Frankfurter Landgericht zunächst
abgewiesen worden. Auch das Oberlandesgericht sah keinen Grund, einen
durch die Drohung bei ihm angeblich angerichteten Schaden
auszugleichen. Doch das Bundesverfassungsgericht hob diese
Entscheidung auf. Das Ergebnis ist das jetzt gefällte neue Urteil:
Der Kindermörder ist zu entschädigen, weil seine Menschenwürde durch
die Schmerzandrohung der Polizei verletzt wurde. Vorher war Gäfgen
bereits bis vor den Europäischen Menschengerichtshof gezogen, um sich
bescheinigen zu lassen, dass er ein Folter-Opfer der Polizei sei.
Dabei ist der Begriff Opfer bezogen auf Gäfgen eine Zumutung bei dem
Gedanken daran, was er Jakob von Metzler angetan hat. Dass die
Gewaltandrohung der Polizei im Verhör Unrecht war, hatte ein
Strafgericht schon 2004 festgestellt. Die deshalb gegen die
beteiligten Beamten ausgesprochene Geldstrafe auf Bewährung
berücksichtigte die damalige Extremsituation und die
nachvollziehbaren Motive der Polizisten. Damit hätte die Sache
beendet sein können, wäre da nicht die selbstsüchtige Eitelkeit des
verurteilten Gewalttäters. Gäfgen solle sich in seiner Zelle
verkriechen, schweigen und sich endlich mit seiner Tat
auseinandersetzen. So kommentierte der Hessische Vorsitzende der
Polizeigewerkschaft das jetzt gefällte Entschädigungsurteil. Damit
spricht er vielen Menschen aus dem Herzen. Doch dieser Wunsch wird
kaum in Erfüllung gehen. Gegen das am Donnerstag gefällte Urteil kann
Gäfken in Berufung gehen. Gegen einen abgelehnten Befangenheitsantrag
hat sein Anwalt schon Beschwerde eingelegt. Wir werden seine Prozesse
weiter ertragen müssen. Leider.
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