Wer von Arbeitslosengeld II leben muss, hat nichts
zu verschenken. Und weil auch Behörden Fehler machen, kann ein
Betroffener jeden Bescheid überprüfen lassen. Mit einem Widerspruch
und notfalls mit einer Klage am Sozialgericht. Die Mittellosigkeit
der Hartz-IV-Empfänger steht dem nicht im Weg.
Sozialgerichtsverfahren sind gebührenfrei. Und für den Rechtsanwalt
kommt über Prozesskostenhilfe auch meist der Steuerzahler auf. Doch
dieser Rechtsschutz ist auch im Oberspreewald-Lausitz-Kreis mit
Verantwortung verbunden. Nur weil Hartz-IV-Empfänger bei einer Klage
am Sozialgericht nicht in die eigene Tasche greifen müssen, ist das
Verfahren nicht kostenlos. Zur Kasse gebeten wird die Allgemeinheit.
Niemand soll auf etwas verzichten, das ihm zusteht. Aber klagen, nur
um dem Jobcenter eins auszuwischen, ist deshalb verantwortungslos.
Die Vollmacht, die dafür einem Anwalt erteilt wird, gehört dazu.
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