Lausitzer Rundschau: Schwammiges Gesetz Die Kassen und ihr Finanzpolster

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen sitzen auf
überschüssigem Beitragsgeld, tun sich aber schwer damit, wenigstens
einen Teil davon ihren Mitgliedern zurückzugeben. Verwundern kann das
nicht. Anders als im Rentenrecht, das Beitragssenkungen zwingend
vorschreibt, wenn die Rücklagen eine bestimmte Höhe erreicht haben,
ist die Gesetzlage bei der Krankenversicherung an dieser Stelle
schwammig. Oberflächlich betrachtet müssten Kassen eigentlich ein
Interesse daran haben, ihre Klientel mit Prämien bei der Stange zu
halten. Schließlich handelt es sich um einen klaren
Wettbewerbsvorteil. Doch ganz offensichtlich überwiegt ihre Sorge, am
Ende um so tiefer zu fallen. Die Erfahrung lehrt, dass Kassen, die
einen Zusatzbeitrag erheben, nicht nur in Scharen Mitglieder
verlieren. Es sind obendrein auch noch die „falschen“, die gehen:
Während Kranke willig Zusatzbelastungen in Kauf nehmen, wandern in
aller Regel junge und gesunde Menschen ab. Das verschärft die
Finanznöte einer Kasse zusätzlich. Wer will es den Kassen da
verdenken, sich für schlechte Zeiten ein Polster anzulegen? Solange
das Gesetz dafür großen Spielraum bietet, wird sich an diesem Zustand
nichts ändern.

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