Lausitzer Rundschau: Zur Debatteüber das NPD-Verbot nach der Neonazi-Mordserie

Es gibt zwei gute Gründe für einen schnellen
NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht. Zum einen ist der
Gedanke tatsächlich unerträglich, dass die verfassungsfeindliche
Ideologie dieser Partei mithilfe staatlicher Zuwendungen und damit
unter Nutzung von Steuergeldern verbreitet wird. Das
Parteienprivileg, das nicht nur schützt, sondern im Vergleich zu
anderen Vereinigungen erhebliche Vorteile verschafft, wird von den
Vertretern der NPD für eine Politik missbraucht, die ein direkter
Angriff auf die Menschenwürde vieler unserer Einwohner ist. Zum
anderen sollte die Frage, inwieweit ein solches Verbot rechtlich
geboten ist, endlich von denen beantwortet werden, die damit auch
beauftragt sind, den Richtern des 2.Senats des
Bundesverfassungsgerichts. Ihnen mit einer ausufernden Diskussion
über die Erfolgsaussichten zuvorzukommen, ist wenig hilfreich. Eines
ist dafür allerdings Voraussetzung: Die Partei darf nicht maßgeblich
von staatlichen Spitzeln und im Auftrag der Verfassungsschutzämter
geführt werden. Aber das sollte sowieso eine Selbstverständlichkeit
sein.

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