Lehmer: Bessere Verbraucherinformation

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter/dritter
Lesung das Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
beschlossen. Dazu erklärt der verbraucherpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Max Lehmer:

„Mit der Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes stärken wir
die Informationsrechte der Verbraucher. Gleichzeitig sorgen wir
dafür, dass die schutzwürdigen Interessen und Verfahrensrechte
betroffener Unternehmen in angemessener Weise berücksichtigt werden.

Die Bürger können künftig unbürokratischer, schneller und
umfassender Verbraucherinformationen von Behörden erhalten:

– Anträge können nun formlos, etwa per E-Mail, gestellt werden.
Dies reduziert den Aufwand für die Bürger.
– Das Verfahren wird beschleunigt.
– Anfragen sind grundsätzlich kostenfrei. Kosten sollen nur noch
bei den wenigen besonders arbeitsintensiven „Globalanfragen“
erhoben werden.
– Auskünfte sind nun auch zu Verbraucherprodukten im Sinne des
Produktsicherheitsgesetzes möglich, etwa zu Haushaltsgeräten
oder Möbeln.

Künftig besteht für Behörden zudem eine aktive Informationspflicht
bei Rechtsverstößen sowie bei schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen
und Verstößen gegen Hygiene- und Täuschungsvorschriften nach dem
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Mit der Verbesserung der
Verbraucherinformation setzen wir einen wichtigen Punkt des
Dioxin-Aktionsplans und des Koalitionsvertrages um.

Es ist uns besonders wichtig, stets auch die berechtigten
Interessen von Unternehmen zu wahren. Darum haben wir im
parlamentarischen Verfahren dafür gesorgt, dass im
Verbraucherinformationsgesetz klar definiert wird, was Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse sind. Die Veröffentlichungspflicht der Behörden
wurde bei Proben auf die Fälle beschränkt, in denen zwei unabhängige
Untersuchungen vorliegen.“

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