Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
beschlossen. Dazu erklärt der verbraucherpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Max Lehmer:
„Die Bürgerinnen und Bürger können künftig durch die zuständigen
Behörden noch schneller, unbürokratischer und umfassender informiert
werden. Gleichzeitig behalten wir die bewährte Grundstruktur der
Gesetze bei und berücksichtigen in angemessener Weise die
schutzwürdigen Interessen und Verfahrensrechte betroffener
Unternehmen.
Mit der Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetzes wurden
bereits wichtige Vorarbeiten geleistet. Der Gesetzentwurf setzt
konsequent die hierbei identifizierten Möglichkeiten für eine noch
verbraucherfreundlichere Ausgestaltung der Verbraucherinformation um:
– Zur Reduzierung des bürokratischen Aufwandes für die
Bürger wird eine formlose Antragstellung ermöglicht, z. B.
per E-Mail.
– Anfragen werden grundsätzlich vollständig von Kosten
freigestellt. Kosten sollen nur noch bei den wenigen,
besonders arbeitsintensiven „Globalanfragen“ erhoben
werden.
– Der Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes
wird auf Verbraucherprodukte im Sinne des
Produktsicherheitsgesetzes ausgeweitet (z. B.
Haushaltsgeräte, Möbel).
– Künftig gibt es eine Veröffentlichungspflicht
(„Muss“-Regelung) der zuständigen Behörde bei
Rechtsverstößen sowie bei schwerwiegenden
Gesundheitsgefährdungen und Verstößen gegen Hygiene- und
Täuschungsvorschriften.
Die Transparenz staatlichen Handelns und der ungehinderte Zugang
zu Informationen ermöglicht eigenverantwortliche Entscheidungen der
Verbraucher am Markt und ist wesentliches Element eines
demokratischen Rechtsstaates. Mit der Verbesserung der
Verbraucherinformation setzen wir einen wichtigen Punkt des
Dioxin-Aktionsplans und des Koalitionsvertrages um.“
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