Forderungen nach einem Kommunalwahlrecht für alle
Ausländer machen keinen Sinn
Forderungen nach einem Kommunalwahlrecht für alle Ausländer
tauchen in regelmäßigen Abständen auf. Dazu erklärt der Vorsitzende
der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt auch weiterhin ein
kommunales Wahlrecht für alle Ausländer ab.
Zu einer starken kommunalen Selbstverwaltung gehören starke Räte
mit klarer und eindeutiger Legitimation durch die Wählerinnen und
Wähler. Dazu gehört auch, dass das Wahlrecht nicht beliebig
aufgeweicht werden darf – Kommunalwahlen sind keine Wahlen zweiter
Klasse. Die jetzt erneut vorgetragenen Forderungen nach einem
Kommunalwahlrecht für alle Ausländer lassen bei den Protagonisten
einer solchen Wahlrechtsänderung Zweifel am ausreichenden Respekt
gegenüber den Kommunalräten und der kommunalen Selbstverwaltung
erkennen.
Mit den in jüngster Zeit immer wiederkehrenden Forderungen werden
falsche Ansätze aus der Vergangenheit aufgewärmt. Wiederholungen
mögen bei Filmen einen gewissen Reiz haben – bei der Forderung nach
einem Kommunalwahlrecht für alle Ausländer ist dies eindeutig nicht
der Fall. Stattdessen sollten sich alle Beteiligten stärker für die
Integration der hier lebenden Ausländer engagieren, damit ihre
Integration in eine deutsche Staatsbürgerschaft mündet. Dann hätte
sich auch die Forderung nach einem Wahlrecht für alle Ausländer
erledigt.
Das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger taugt nicht als Referenz,
denn dieses Wahlrecht basiert auf EU-Recht und beruht vor allem auf
Gegenseitigkeit.“
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