LVZ: CSU will mit Grundgesetzänderung zur Parteienfinanzierung keine NPD-Sonderregelung / Müller: „Es geht uns um alle extremistischen Parteien“

Mit der angestrebten Grundgesetzänderung, um noch
vor einem offiziellen Verbot die staatliche Parteienfinanzierung für
die NPD zu verhindern, strebt die CSU nicht nur eine Sonderregelung
zu Lasten der NPD an. Stefan Müller, Parlamentarischer
Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, sagte in einem
Interview mit der „Leipziger Volkszeitung“ (Montag-Ausgabe): „Es geht
uns selbstverständlich um alle extremistischen Parteien mit
verfassungsfeindlichen Zielen, nicht um eine NPD-Sonderregelung.“
Entscheidend sei, „dass beispielsweise der Bundestag feststellt,
welche Partei unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung
ablehnt“, sagte Müller. „Das kann dann nicht nur die NPD, sondern
auch andere Parteien treffen“, meinte der CSU-Politiker auf die Frage
nach möglichen Folgen eventuell auch für die Linkspartei. Klar sei
für die CSU aber, dassdDie NPD verboten werden sollte.“ Darüber
hinaus ist aber nicht einzusehen, warum Parteien, die unser
Staatswesen ablehnen, Geld der Steuerzahler erhalten. Also stellt
sich die Frage, wie wir extremistische Parteien von der staatlichen
Parteienfinanzierung ausnehmen könnten.“ Von der für
Aussteigerprogramme aus der rechten Szene zuständigen
Bundesfamilienministerin Christina Schröder (CDU) erwarte sich die
CSU eine zielgerichtete und praxisnahe Schwerpunktsetzung. „Es war
das richtige Signal, die Mittel für die staatlichen Präventions- und
Aussteigerprogramme gegen Extremismus nicht zu kürzen“, hob Müller
hervor. „Sie müssen aber zielgerichtet eingesetzt werden und wirklich
Praxisbezug haben. Sie müssen tatsächlich geeignet sein, junge Leute
abzuhalten, sich extremistischen Gruppierungen anzuschließen oder
Anreize setzen, sich von denen abzuwenden.“ Hier sei die
Familienministerin gefordert.

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