LVZ: GdP-Chef drängt auf rechtstaatlich saubere Regelungen für Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung / Kritik an staatlichem Taktieren

Legale Onlinedurchsuchungen und praktikable
Vorratsdatenspeicherung sind, nach Ansicht der Gewerkschaft der
Polizei (GdP), im Kampf um den Schutz der Bevölkerung vor schweren
Verbrechen unverzichtbar. GdP-Chef Bernhard Witthaut sagte vor dem
Hintergrund der jüngsten Spähtrojaner-Debatte in einem Interview mit
der „Leipziger Volkszeitung“ (Dienstag-Ausgabe): „Wir wissen, dass
durch die moderne Technik Daten so weit verschlüsselt werden können,
dass sie für die Sicherheitsbehörden auf normalem Weg im Bedarfsfall
nicht mehr überprüfbar sind. Online-Durchsuchung wie auch die
Vorratsdatenspeicherung sind Instrumente, die wir benötigen, um
Gefahren von unserer Bevölkerung abzuwehren, um Straftaten zu
verhindern und um schwere kriminelle Machenschaften aufzuklären.“

Zugleich forderte Witthaut einen raschen Ausbau der notwendigen
technisch geschulten Fachdezernate bei der Justiz zur Unterstützung
von Staatsanwaltschaften und Justiz, damit die zuständigen Stellen
auch wüssten, über was sie im Einzelfall im Genehmigungsverfahren zu
entscheiden haben. „Angesichts der rasanten technischen Entwicklung
ist es dringend erforderlich, dass bei allen Staatsanwaltschaften und
zur Unterstützung der Richter entsprechende Fachdezernate gebildet
werden“, sagte der GdP-Chef. „Bevor wir als Polizei derartige
Untersuchungen anlaufen lassen, müssen wir sicher wissen, dass
Staatsanwaltschaften und Richter befähigt sind, die Zulässigkeit der
eingesetzten Methoden zu beurteilen.“

Der Bürger müsse sich darauf verlassen können, „dass alle
staatlichen Behörden sich an die Regeln halten, die das
Verfassungsgericht gesetzt hat“, verlangte der GdP-Chef. Zugleich
kritisierte er die Politik aber grundsätzlich: „Aber ich habe sowieso
den Eindruck, dass der Staat manchmal Gesetzgebung nach dem Motto
betreibt: Lasst uns mal nach unseren Regeln arbeiten, solange, bis
Karlsruhe eingreift. Da wird gern schnell gehandelt und dann eben
notfalls nach einem Einspruch aus Karlsruhe nachgebessert.“

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