Nach dem Urteil der Karlsruher Richter über
die Verfassungswidrigkeit der Drei-Prozent-Klausel bei der Wahl zum
Europaparlament drängt sich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit
der noch größeren Hürde bei der Wahl zum Bundestag auf. Nach welcher
Logik sind drei Prozent zu verwerfen und fünf zu tolerieren? In
seiner Antwort macht das Gericht eine fragwürdige Unterscheidung.
Salopp könnte man sagen, bei Europa kommt es den Richtern auf die
Funktionsfähigkeit des Parlaments nicht so an, weshalb eine
Sperrklausel „noch“ nicht nötig sei. Das ist nicht nur eine
Geringschätzung der Straßburger Versammlung, diese Sichtweise
ignoriert auch deren Bedeutungszuwachs in den vergangenen Jahren. +++
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