Märkische Oderzeitung: Kein Disziplinarermittlungsverfahren gegen Speer

Vorabmeldung der Märkischen Oderzeitung
Frankfurt (Oder)

Die Märkische Oderzeitung Frankfurt (Oder) berichtet in ihrer
morgigen Ausgabe über den Fortgang der Affäre Speer. Wir stellen
Ihnen die Meldung gegen Nennung der Quelle gerne vorab zur
Verfügung.

Potsdam (thi) Die Staatskanzlei wird kein Diziplinarverfahren
gegen den ehemaligen Finanz- und Innenminister Rainer Speer (SPD)
einleiten. Das erklärte der Chef der Staatskanzlei Albrecht Gerber
auf Anfrage. Seit Anfang des Jahres hatte die Behörde entsprechende
Schritte gegen Speer geprüft. Ihm war vorgeworfen worden, als Chef
der Staatskanzlei zwischen 1999 und 2004 seine ehemalige Geliebte
verbeamtet zu haben. Außerdem wurden Vorwürfe geprüft, ob er sich
Unterhaltszahlungen gegenüber deren Kind entzog und an einem
möglichen Sozialbetrug der Mutter beteiligt gewesen sein könnte. Das
Berliner Landgericht hatte diesen Verdacht als unbegründet
eingeschätzt. Laut Gerber können nach sieben Jahren nur noch
Disziplinarverfahren eingeleitet werden, wenn diese zu einer
Aberkennung des Ruhegehaltes führen. Dazu reichten die Vorwürfe
jedoch nicht aus. Dass Speer seine eventuelle Befangenheit bei der
Verbeamtung nicht angezeigt hat, sieht die Staatskanzlei als formalen
Fehler an, der nicht zu einer Amtsenthebung beziehungsweise zur
Aberkennung der Ruhegehälter führen kann. Die Opposition hatte zu
Beginn des Jahres bemängelt, dass in der Aktenführung des
Verbeamtungsvorganges Mängel auftraten. Laut Gerber ist jedoch
keinerlei Einflussnahme Speers auf die Entscheidung feststellen. Das
hätten auch die Befragungen aller damals Beteiligten ergeben. Speer
war vor einem Jahr zurückgetreten, nachdem bekannt geworden war, dass
er der mögliche Vater eines unehelichen Kindes ist, für das er keinen
Unterhalt zahlte. +++

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