Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Urteil des Verfassungsgerichts zu Absprachen in Strafprozessen

Einige Sätze des Karlsruher Urteils haben
es in sich; wenn etwa festgestellt wird, dass sich die gerichtliche
Praxis „in erheblichem Umfang“ über die gesetzlichen Regelungen
hinwegsetzt und Richter und Staatsanwälte ermahnt werden, sich
künftig stärker an Recht und Gesetz zu halten, da ansonsten ein
verfassungswidriger Zustand drohe. Das ist – ohne Wenn und Aber –
starker Tobak. Karlsruhe schüttet nun aber das Kind nicht mit dem
Bade aus. Tatsächlich gibt es gute Gründe dafür, in einem Prozess
nicht jedes Details in extenso auszuleuchten, Aufwand und Ertrag im
Blick zu behalten, wie überhaupt menschliches Augenmaß auch im
Gericht zu wahren. Aber – und das ist die Maßgabe der
Verfassungsrichter – bei voller Transparenz, sprich: Dokumentation
von Absprachen und Entscheidung im Einklang mit dem Gesetz.

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