In den vergangenen Tagen hat erneut eine
öffentliche Diskussion zur Einführung eines Internetprangers für
entlassene Straftäter aus der Sicherungsverwahrung eingesetzt. Dazu
erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
„So sehr ich den Wunsch von Eltern nach Information über ehemalige
Sexualstraftäter in der unmittelbaren Nachbarschaft verstehen kann,
halte ich eine Veröffentlichung von Namen und Adressen im Internet
für keine taugliche Lösung. Abgesehen davon, dass sie mit der
Möglichkeit einer vollständigen Resozialisierung unvereinbar wäre,
würde eine Veröffentlichung von Namen und Adressen eher zu weiteren
Auseinandersetzungen als zu einer Befriedung der Lage führen. Dies
haben auch die entsprechenden Vorfälle in Heinsberg vor zwei Jahren
gezeigt.
Vielmehr sollte daher die Neuregelung der Sicherungsverwahrung im
Ergebnis dazu führen, dass gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter
gar nicht erst auf freien Fuß gelangen können. Eine rechtssichere und
verfassungskonforme Ausgestaltung, die das Sicherheitsinteresse der
Bevölkerung berücksichtigt, macht die Einführung eines
Internetprangers obsolet. Die gestern vorgelegten Eckpunkte des
Bundesministeriums der Justiz sind ein erster Schritt in die richtige
Richtung.“
Hintergrund:
Nachdem in der vergangenen Woche bekannt wurde, dass ein vorzeitig
aus der Sicherungsverwahrung entlassener Sexualstraftäter erneut ein
junges Mädchen missbraucht hat, wurde vom Vorsitzenden der Deutschen
Polizeigewerkschaft die Veröffentlichung der Namen und Adressen von
entlassenen Sexualstraftätern im Internet gefordert.
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