Die EU-Kommission hat mitgeteilt, dass es derzeit
keinen Vorschlag gibt, die bestehenden Regeln der
EU-Arbeitszeitrichtlinie zu ändern. Dazu erklärt der innen- und
sportpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag,
Stephan Mayer:
„Das Einlenken der EU-Kommission unterstreicht die Bedeutung und
Unverzichtbarkeit des Ehrenamts und des freiwillige Engagements in
Deutschland. Die vorgenommene Klarstellung von EU-Kommissar Andor war
dringend notwendig geworden, da in die Planungssicherheit von
Freiwilligen Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk und den
Rettungsdiensten, aber auch den Sportvereinen vor Ort durch eine
entsprechende Neuregelung in erheblicher Weise eingegriffen worden
wäre.
Eine Gefährdung des Ehrenamtes und des freiwilligen Engagements in
Deutschland durch eine Novellierung der europäischen
Arbeitszeitrichtlinie ist damit zunächst einmal vom Tisch. Auch für
den Fall eines erfolglosen Abschlusses der Verhandlungen der
Sozialpartner sollten entsprechende Ideen der EU-Kommission besser in
der Schublade bleiben. Denn diese hätten nicht nur fatale Folgen für
das Ehrenamt in Deutschland, sondern eine erneute erhebliche
Verunsicherung der Betroffenen zur Folge.“
Hintergrund:
Bis September diskutieren der Europäische Arbeitgeberverband und
der Europäische Gewerkschaftsbund über eine Novellierung der
Arbeitszeitrichtlinie. In diesen Verhandlungen werden mögliche
Neuerungen, wie beispielsweise die Festlegung einer
Wochenhöchstarbeitszeit diskutiert. Die EU-Kommission hat jedoch
nunmehr mitgeteilt, dass sie keine Arbeitszeitobergrenze von 48
Wochenstunden für einen freiwilligen Einsatz plant.
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