Mayer: Mindestspeicherfristen – Aussagekraft des Gutachtens ist eingeschränkt

Heute hat das Bundesministerium der Justiz eine
beim Max-Planck-Institut in Freiburg in Auftrag gegebene Studie zu
den Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung
vorgestellt. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

„Die vom Max-Planck-Institut vorgelegte Untersuchung bestätigt
keinesfalls die fehlende Notwendigkeit einer Mindestspeicherung von
Verbindungsdaten. Im Gegenteil, sie macht deutlich, dass alle
befragten Experten aus dem Bereich der Strafverfolgung die Einführung
einer Mindestspeicherung in Deutschland als elementar ansehen. Diese
Einschätzung wird zudem auch von den Experten aus den europäischen
Nachbarländern geteilt. Dass dies empirisch aufgrund der bisher
schwierigen Datenlage noch nicht nachvollzogen werden kann, steht dem
nicht entgegen. Entsprechende Fälle in denen gespeicherte Daten
dringend sowohl als Ermittlungsansatz als auch zur Aufklärung von
Netzwerken benötigt wurden, sind dennoch zahlreich in der Studie
dokumentiert werden. Daher ist auch die Aufklärungsquote als
ausschließliches Kriterium ungeeignet.

Bezeichnend ist zudem, dass das Gutachten eine Einführung des vom
Bundesministerium der Justiz befürworteten Quick-Freeze-Verfahrens
ablehnt. Alleiniger Ermittlungsansatz bei einer Vielzahl der
Straftaten bleibt daher eine Mindestspeicherung von
Verbindungsdaten.“

Hintergrund:

Das Bundesministerium der Justiz hat heute eine beim
Max-Planck-Institut in Freiburg in Auftrag gegebene Studie mit dem
Titel „Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung –
Eine Untersuchung zu Problemen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
bei Fehlen gespeicherter Telekommunikationsverkehrsdaten“
vorgestellt.

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