In diesen Tagen hat die Europäische Union ein
Vertragsverletzungsverfahren wegen der fehlenden
Vorratsdatenspeicherung gegen Deutschland eingeleitet. Dazu erklärt
der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
„Das nun begonnene Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen
Union wegen fehlender Vorratsdatenspeicherung erhöht erneut den Druck
für einen Gesetzentwurf, der den praktischen Erfordernissen gerecht
wird. Es wird spätestens jetzt deutlich, dass das Bundesministerium
der Justiz dieses Thema zu lange aufgeschoben hat. Ich teile die
Auffassung der EU-Kommission, dass für die praxistaugliche
Strafverfolgung das Instrument der Vorratsdatenspeicherung dringend
notwendig ist.
Die bisherigen Ansätze der Justizministerin, die Richtlinie etwa
durch das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“ umzusetzen, greifen
deutlich zu kurz. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
unterstreicht, dass durch das bloße „Einfrieren“ noch vorhandener
Verbindungsdaten die europäische Richtlinie nicht hinreichend
umgesetzt wird. Neben erheblichen Auswirkungen auf die
Strafverfolgung drohen nun auch finanzielle Strafen, weil die
Justizministerin das Thema nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit
vorangetrieben hat. Es sollten nun schnell praxistaugliche und
verfassungskonforme Regelungen gefunden werden.“
Hintergrund:
Laut der Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 sind
die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, anlasslos Telefon- und
Internetdaten für mindestens sechs Monate zu speichern, um
Ermittlungen zu erleichtern. Der bisherige Diskussionsentwurf der
Bundesministerin der Justiz sieht vor, dass Kommunikationsdaten
zukünftig lediglich im Falle eines konkreten Straftatverdachts durch
ein sogenanntes „Quick-Freeze-Verfahren“ eingefroren werden können.
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