Die EU-Kommission hat eine Klage wegen der
Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Mindestspeicherung von
Verbindungsdaten angekündigt. Dazu erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
„Die Wiedereinführung der Mindestspeicherung von Verbindungdaten
hat weiterhin oberste Priorität. Schließlich ist sie ein wichtiges
Instrument für die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden. Es
ist nicht nachzuvollziehen, dass nunmehr unmittelbar vor der
Klageerhebung im Mai auf die mögliche Dauer des nachfolgenden
Gerichtsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof abgestellt wird.
Schließlich dürfte ein entsprechendes Urteil noch in der laufenden
Legislaturperiode ergehen. Auch die Höhe von Strafzahlungen kann
nicht ausschlaggebend sein.
Die Beratungen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am
vergangenen Mittwoch haben sehr deutlich gemacht, dass auch eine
möglicherweise geringe Anpassung der EU-Richtlinie im Ergebnis
Deutschland nicht von der Pflicht zur Umsetzung befreien wird. An den
Grundsätzen der anlasslosen Speicherung wird nicht gerüttelt werden.
Derzeit ist noch nicht abzusehen, ob und wann die zuständige
EU-Kommissarin einen entsprechenden Änderungsvorschlag unterbreiten
wird. Die Bundesjustizministerin ist weiterhin in der Pflicht zu
handeln.“
Hintergrund:
Die EU-Kommission hat angekündigt, noch in diesem Monat gegen
Deutschland Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der
Nichtumsetzung der Richtlinie zur Mindestspeicherung von
Verbindungsdaten zu erheben.
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