Heute hat das Bundesverfassungsgericht die
bisherige staatliche Unterstützung für Asylbewerber für
verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
„Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen rasch gesetzlich
neu geregelt werden. Schließlich erreichten Deutschland im
vergangenen Jahr mehr als 45.000 Asylbewerber und auch in diesem Jahr
sind bisher annähernd 20.000 neue Asylbewerber nach Deutschland
gekommen. Wichtig wird es zudem sein, transparente und
nachvollziehbare Grundlagen für die zukünftige Berechnung des
Asylbewerberleistungsgeldes zu schaffen. Eine vollständige
Gleichstellung mit den Empfängern von so genannten
Hartz-IV-Leistungen ist allerdings nicht zwingend geboten.
Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht zumindest hier einen
gewissen Spielraum gelassen. Auch auf europäischer Ebene ist man bei
der Neuregelung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems von einer
vollständigen Gleichstellung abgerückt. Die Neuberechnung des
Asylbewerberleistungsgeldes sollte daher ergebnisoffen erfolgen. Auch
weiterhin sind migrationspolitische Erwägungen heranzuziehen. Eine
stärkere Berücksichtigung von Sachleistungen anstelle von
Geldleistungen erscheint möglich und sinnvoll.“
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass
Asylbewerber künftig mehr Geld erhalten müssen. Die Leistungen
orientieren sich ab sofort grundsätzlich an den Sätzen für
Hartz-IV-Empfänger und dienen zur Sicherung des Existenzminimums.
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