Der Bundesrat hat heute die Einführung eines
Leistungsschutzrechts für Presseverlage beschlossen. Dazu erklärt der
innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
„Der heutige Beschluss im Bundesrat zeigt, dass der von den
Koalitionsfraktionen erarbeitete Gesetzentwurf trotz der Kritik
einiger Interessenvertreter inhaltlich sehr wohl ausgewogen und
zukunftsorientiert ist. Daher fand sich im Bundesrat auch keine
Mehrheit, um den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Mit der Umsetzung des 7. Urheberrechtsänderungsgesetzes erhalten
Presseverleger endlich ein eigenes Recht, um ihre verlegerische
Leistung auch im Online-Bereich besser vermarkten zu können. Die
neuen gesetzlichen Regelungen bieten nicht nur einen besseren Schutz
von Presseerzeugnissen im Internet, sondern stärken auch den
Pressestandort Deutschland. Auch die Position der Presseverleger
gegenüber den Betreibern von Suchmaschinen wird durch das neue
Leistungsschutzrecht gefestigt.
Die heutige Abstimmung im Bundesrat ist aber auch eine weitere
Niederlage für den Kanzlerkandidaten der SPD. Schließlich hatte Peer
Steinbrück vor wenigen Wochen auf der CeBIT noch angekündigt, dass
die SPD-geführten Länder bei diesem Gesetzgebungsvorhaben auf jeden
Fall den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetz aufhalten
werden. Wieder einmal ist die eigene Partei ihrem Spitzenkandidaten
nicht gefolgt, sondern hat sich inhaltlich anders positioniert.“
Hintergrund:
Der Bundesrat hat heute für das vom Deutschen Bundestag
beschlossene 7. Urheberrechtsänderungsgesetz nicht den
Vermittlungsausschuss angerufen. Damit kann das Leistungsschutzrecht
für Presseverlage demnächst in Kraft treten.
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