In den vergangenen Tagen wurde bekannt, dass das
Berliner Landeskriminalamt über Jahre hinweg einen Ex-Geliebten von
Beate Zschäpe als V-Person führte. Dazu erklären der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer und das Mitglied im
NSU-Untersuchungsausschuss, Stephan Stracke:
„Die bekannt gewordenen Informationen über die Zusammenarbeit des
Berliner Landeskriminalamtes mit einem ehemaligen Geliebten von Beate
Zschäpe lassen den Schluss zu, dass relevante Hinweise über den
Aufenthaltsort des Trios zumindest in Ansätzen beim Berliner
Landeskriminalamt vorhanden waren. Ob diese auch ordnungsgemäß
ausgewertet und an die ermittelnden Behörden in Sachsen und Thüringen
weitergegeben worden, ist jedoch weiterhin unklar. Ich erwarte, dass
der damalige Innensenator Ehrhart Körting, der die politische
Verantwortung für das Handeln des Berliner Landeskriminalamtes trug,
sich aktiv an der Aufklärung des Geschehens beteiligt. Dies hat
absolute Priorität“, so Stephan Stracke.
„Solange die Aufklärung der Vorfälle beim Landeskriminalamt nicht
abgeschlossen ist, muss Herr Körting die Teilnahme an der gemeinsamen
Bund-Länder-Kommission ruhen lassen. Anderenfalls würden durch seine
Mitarbeit neue Vorwürfe der Vertuschung und Manipulation provoziert“,
so Stephan Mayer.
Hintergrund:
Der Ermittlungsbeauftragte des NSU-Untersuchungsausschusses hatte
darüber informiert, dass das Land Berlin in der Zeit von 2002 bis
2005 mehrere Hinweise auf den Aufenthaltsort der Terrorgruppe NSU
erhalten habe. Die Behörden seien jedoch vermutlich nicht allen
diesen Hinweisen nachgegangen. Die Hinweise stammten von einer
ehemaligen V-Person des Berliner Landeskriminalamtes, die im derzeit
laufenden Verfahren als Beschuldigter geführt wird.
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